Die als Anlage 1 und Variante A zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schmalkalden mit den Hebesätzen für die
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) in Höhe von:300 v. H.
Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) in Höhe von:389 v. H.
Gewerbesteuer in Höhe von:400 v. H.
wird beschlossen.
Oder:
II. Variante B
Die als Anlage 2 und Variante B zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schmalkalden mit den Hebesätzen für die
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) in Höhe von:310 v. H.
Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) in Höhe von:515 v. H.
Gewerbesteuer in Höhe von:400 v. H.
wird beschlossen.
26.11.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
N 6 -
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
09.12.2024 - Stadtrat
Ö 6 - geändert beschlossen BESCHLUSS: 132/24S
Beschluss Nr. 132/24S
Der Stadtrat beschließt:
Die als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Schmalkalden mit den Hebesätzen für die
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) in Höhe von:310 v. H.
Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) in Höhe von:495 v. H.