|
Mit der Unterzeichnung des Durchführungsvertrags (TOP 11) ist eine notwendige Formalie erledigt, sodass nunmehr der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Wortmeldungen zu dieser Beschlussvorlage gibt es nicht, da der Sachverhalt unter TOP 11 mit beraten wurde.
Beschluss Nr. 138/24S Der Stadtrat beschließt: - Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohngebiet „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“ in der Fassung vom 22.06.2024, bestehend aus der Planzeichnung (M 1:1.000), als Satzung.
- Die Begründung zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“ vom 22.06.2024 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung aus Photovoltaik – Der Sandacker“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 17 | 6 | 1 | - | - |
|
|