Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024 Sonstige Freizeiteinrichtungen; Investiver Zuschuss an Verein (HHSt. 5900.9880) Hier: Außerplanmäßige Ausgabe  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 19 Beschluss:145/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:58 - 21:33
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 193/24 Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2024
Sonstige Freizeiteinrichtungen; Investiver Zuschuss an Verein (HHSt. 5900.9880)
Hier: Außerplanmäßige Ausgabe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia

 

Der Bürgermeister wirbt um Zustimmung für dieses positive Vorhaben. Der Tischtennisverein (TTV) hat über einen langfristigen Nutzungsvertrag einen Teil der ehemaligen Ullmerhalle übernommen. Mit Hilfe des städtischen Zuschusses von 15.000 € im 1. Halbjahr 2024 konnte der TTV die Räumlichkeiten separieren und verputzen. Für die Sanierung des Fußbodens benötigt der TTV einen weiteren Zuschuss. Dieser soll in Höhe von 12.000 € ausgereicht werden. Die Umsetzung in Eigenleistung des TTV, soweit dies möglich ist, spart der Stadt wiederum Geld.

 


Beschluss Nr. 145/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Im Zusammenhang mit der Herrichtung eines von dem Tischtennisverein Mittelschmalkalden e. V. genutzten Raumes im Objekt Eichenrain 13 in Schmalkalden wird betreffend die Haushaltsstelle 5900.9880 (Sonstige Freizeiteinrichtungen; Investiver Zuschuss an Verein) eine außerplanmäßige Ausgabe in Form eines investiven Zuschusses an den Tischtennisverein Mittelschmalkalden e. V. in Höhe von 12.000,00 € beschlossen.

 

2.)

Die auf der Haushaltsstelle 5900.9880 (Sonstige Freizeiteinrichtungen; Investiver Zuschuss an Verein) anfallende außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.000,00 € wird durch Wenigerausgaben auf der Haushaltsstelle 0600.9351 (Ausstattung Ratskeller; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) in Höhe von 12.000,00 € gedeckt.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

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1

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