Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung: Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 04.04.2022 (Beschluss-Nr. 027/22S). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Stadtrat am 26.06.2023 gefasst (Beschluss Nr. 105/23S). Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 und die Behördenbeteiligung vom 15.09.2023 bis 19.10.2023.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (BVerwG 4 CN 3.22 – Urteil vom 18. Juli 2023). Das bedeutet, dass das Verfahren nach § 13b BauGB für den Bebauungsplan Wohngebiet „Krumme Hohle“ nicht weiter angewandt werden kann. Daher wird der Bebauungsplan nunmehr im „Regelverfahren“ weiterbearbeitet und eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bei der Umstellung auf das Regelverfahren sind alle Verfahrensschritte zu wiederholen, die aufgrund der Verfahrensmodifikationen des § 13b BauGB abweichend von den zwingenden Verfahrensvorschriften durchgeführt wurden.
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