Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 172/24  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
09.12.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (140/24S)  
Anlagen:
BP_Krumme-Hohle_Begründung
BP_Krumme-Hohle_Plan_1
BP_Krumme-Hohle_Plan_2
BP_Krumme-Hohle_Umweltbericht
BP_Krumme-Hohle_umweltbezogene-Stellungnahmen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.    Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.11.2024 gebilligt.
  2.    Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.11.2024 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3.    Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden zu unterrichten.
  4.    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
  5.    Der Beschluss des Stadtrates Nr. 105/23S vom 26.06.2023 zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.

 

 


Begründung:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 04.04.2022 (Beschluss-Nr. 027/22S). Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Stadtrat am 26.06.2023 gefasst (Beschluss Nr. 105/23S). Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 und die Behördenbeteiligung vom 15.09.2023 bis 19.10.2023.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (BVerwG 4 CN 3.22 – Urteil vom 18. Juli 2023). Das bedeutet, dass das Verfahren nach § 13b BauGB für den Bebauungsplan Wohngebiet „Krumme Hohle“ nicht weiter angewandt werden kann. Daher wird der Bebauungsplan nunmehr im „Regelverfahren“ weiterbearbeitet und eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bei der Umstellung auf das Regelverfahren sind alle Verfahrensschritte zu wiederholen, die aufgrund der Verfahrensmodifikationen des § 13b BauGB abweichend von den zwingenden Verfahrensvorschriften durchgeführt wurden.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_Krumme-Hohle_Begründung (5525 KB)    
Anlage 2 2 BP_Krumme-Hohle_Plan_1 (3012 KB)    
Anlage 3 3 BP_Krumme-Hohle_Plan_2 (26189 KB)    
Anlage 4 4 BP_Krumme-Hohle_Umweltbericht (4396 KB)    
Anlage 5 5 BP_Krumme-Hohle_umweltbezogene-Stellungnahmen (3762 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   03.12.2024 15:35:56   Emily Bätz