Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 14 Beschluss:140/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:58 - 21:33
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 172/24 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Frau Dr. Simon stellt fest, dass Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind, obwohl das B-Plan-Verfahren eigentlich beschleunigt ablaufen sollte. Herr Hilpert erläutert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Einführung des § 13b BauGB zurückgenommen hat, sodass nun das reguläre Verfahren anzuwenden ist. Das führte zu Zeitverzug, weil im Ergebnis der Umweltprüfung die erreichten Minuspunkte durch Ausgleichsmaßnahmen zu belegen waren. Vor diesem Hintergrund interessiert Herrn Abicht, ob sich das auf die Kostenkalkulation bzw. die Grundstückspreise auswirkt, da bereits ein Grundstück verkauft wurde. Herr Kaminski führt aus, dass die Erschließungskosten zunächst geschätzt – und deshalb im Kaufvertrag bewusst offen gelassen – wurden und per End-Kalkulation ermittelt werden.

 


Beschluss Nr. 140/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.11.2024 gebilligt.
  2.                Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000/2.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.11.2024 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3.                Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden zu unterrichten.
  4.                Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.
  5.                Der Beschluss des Stadtrates Nr. 105/23S vom 26.06.2023 zur Billigung und Auslegung des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ wird aufgehoben.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

20

3

1

-

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