Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Eilentscheidung des Bürgermeisters:
Die Stadt Schmalkalden implementiert ab 01.05.2025 ein Energiemanagementsystem zur systematischen und kontinuierlichen Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs der städtischen Objekte, um eine Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche und der damit verbundenen Kosten dauerhaft zu erreichen.
Begründung:
Mit dem 31.10.2024 läuft die Kommunalrichtlinie des Bundes für den Fördergegenstand 4.1.2 Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements aus. Um eine solche Förderung nach Fördergegenstand 4.1.2 zu erhalten, muss bis 31.10.2024 ein Antrag beim Bund gestellt werden. Die Förderquote beläuft sich hierfür auf 70 %.
Die Stadtverwaltung hat ein solches Energiemanagement noch nicht eingeführt. Mit der Förderung vom Bund könnte für 3 Jahre ein Energiemanager in der Stadtverwaltung eingestellt werden, um ein Energiemanagementsystem (EMS) zu implementieren. Durch eine systematische und kontinuierliche Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs der städtischen Objekte könnten durch eine solche Einführung des EMS Energie- und Ressourcenverbräuche und der damit verbundenen Kosten dauerhaft reduziert werden. Dies entspricht auch den Zielen der Stadt bezogen auf eine zu erreichende Klimaneutralität bei Strom und Wärme in den kommenden Jahren.
Die Einführung des EMS würde ab 01.05.2025 beginnen und bis 30.04.2028 abgeschlossen werden. Beantragt wird eine Vollzeitstelle mit der Vergütung E 11 TvöD, Erfahrungsstufe 1 (keine vorherige Beschäftigung im öffentlichen Dienst) sowie Sachausgaben für die Implementierung einer EMS-Software, Anschaffung von Messgeräten, Dienstleistungen Dritter, Verbrauchsmaterialien und sonstigen Sachausgaben. Insgesamt werden für 3 Jahre Gesamtausgaben i. H. v. 208.096,52 EUR beim Bund beantragt. Bei einer Förderquote von 70 % würde die Finanzierung des Projektes folgendermaßen aussehen:
1. Gesamtausgaben 207.446,72 EUR, davon: 2. 70%-Fördersatz 145.212,70 EUR 3. 30 % Eigenmittel 62.234,02 EUR
HHJ 2025 Eigenmittelanteil: 18.011,50 EUR HHJ 2026 Eigenmittelanteil: 19.471,21 EUR HHJ 2027 Eigenmittelanteil: 18.961,36 EUR HHJ 2028 Eigenmittelanteil: 5.789,95 EUR
Um die Fördermittel zu sichern, wurde am 30.10.2024 ein Antrag beim Bund gestellt.
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