Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 13 Beschluss:139/24S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:58 - 21:33
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 163/24 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Wie der Bürgermeister ausführt, geht es bei diesem B-Plan um die frühere Mischstation, die veräußert wurde. Das Grundstück liegt im innenliegenden Außenbereich, weshalb zunächst ein B-Plan zu erarbeiten war und trotz großem Bauinteresse noch kein Bauantrag gestellt werden konnte. Mit Vorliegen des B-Plans ist die Bebaubarkeit – aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung – hoffentlich noch möglich.

Auf dem Grundstück sollen 2 Bauprojekte ermöglicht werden, zum einen ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftsgebäude für betreutes Wohnen, zum andern Tiny-Häuser als barrierefreie und altersgerechte Wohnform.

 

Die stellvertretende Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung, die sodann bei einer Gegenstimme beschlossen wird. Im Nachgang teilt Herr Kaiser mit, dass er fälschlicherweise dagegen gestimmt hat – seine Nein-Stimme betrifft den nachfolgenden TOP 14 zum B-Plan Wohngebiet „Krumme Hohle“ (BV 172/24). Dem BPlan „Allendestraße“ stimmt Herr Kaiser zu.

 


Beschluss Nr. 139/24S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.                Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechen des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
  2.                Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  3.                Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“, in der Fassung vom 29.09.2024 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:1000) als Satzung.
  4.                Die Begründung zum Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ vom 29.09.2024 wird gebilligt.
  5.                Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.
  6.                Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan im Wege der Fortschreibung anzupassen
    (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

23

1

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