Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 163/24  

 
 
Betreff: Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet "Allendestraße"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
20.11.2024    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.11.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
09.12.2024 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (139/24S)  
Anlagen:
Planentwurf_29092024
Begründung_29092024
TÖB_ Beteiligung_Auswertung_13112024

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.    Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechen des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
  2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  3.    Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat von Schmalkalden den Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“, in der Fassung vom 29.09.2024 bestehend aus der Planzeichnung (M 1:1000) als Satzung.
  4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ vom 29.09.2024 wird gebilligt.
  5.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden Allgemeines Wohngebiet „Allendestraße“ gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.
  6.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan im Wege der Fortschreibung anzupassen
    (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

 

 


Begründung:

 

Der Bebauungsplan dient der Entwicklung einer Brachfläche und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung der Stadt Schmalkalden. Der Bebauungsplan wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. In diesem Verfahren kann der Flächennutzungsplan im Wege der Fortschreibung an die geänderten Planungsziele der Stadt angepasst werden. Das Bebauungsplanvorhaben unterliegt deshalb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Stadtrat am 12.12.2022 gefasst (Beschluss Nr. 107/22S). Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023. Während dieser Auslegung wurden Hinweise und Bedenken geäußert, die eine Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanentwurfes bedurfte.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wurden durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 18.03.2024 erneut gebilligt (Beschluss Nr. 022/24S). Vom 31.05.2024 bis einschließlich 05.07.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus dem Abwägungsprotokoll.

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planentwurf_29092024 (2718 KB)    
Anlage 2 2 Begründung_29092024 (2065 KB)    
Anlage 3 3 TÖB_ Beteiligung_Auswertung_13112024 (392 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   13.11.2024 12:02:47   Emily Bätz