Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Der Bebauungsplan dient der Entwicklung einer Brachfläche und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung der Stadt Schmalkalden. Der Bebauungsplan wird deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. In diesem Verfahren kann der Flächennutzungsplan im Wege der Fortschreibung an die geänderten Planungsziele der Stadt angepasst werden. Das Bebauungsplanvorhaben unterliegt deshalb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans wurde vom Stadtrat am 12.12.2022 gefasst (Beschluss Nr. 107/22S). Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023. Während dieser Auslegung wurden Hinweise und Bedenken geäußert, die eine Ergänzung und Änderung des Bebauungsplanentwurfes bedurfte. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wurden durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 18.03.2024 erneut gebilligt (Beschluss Nr. 022/24S). Vom 31.05.2024 bis einschließlich 05.07.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus dem Abwägungsprotokoll.
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