Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Tagesordnung - 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden  

 
 
Bezeichnung: 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
Gremium: Stadtrat
Datum: Mo, 22.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:33
Raum: Rathaussaal
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Informationen des Bürgermeisters      
Ö 3  
Berichte aus den Ausschüssen      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.03.2023  
SR/2023/054  
Ö 6  
Festlegung zur Beteiligung der Garageneigentümer Herrentälchen an den Abrisskosten  
BV 081/23  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Beschluss Nr. 007/23S des Stadtrates vom 06.02.2023 zu BV 141/22 zur Anwendung der 3. Variante C wird, betreffend die Festlegung, zur Möglichkeit der hälftigen Übernahme der im Zusammenhang mit der Beseitigung der Baulichkeiten anfallenden Kosten durch die Stadt Schmalkalden, bei einer einvernehmlichen Beendigung des Nutzungsverhältnisses, aufgehoben.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, wird der Eigentümer der Baulichkeit mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 Euro (in Worten fünfhundert Euro) an der Beseitigung der baulichen Anlage beteiligt. Der Rückbau der Baulichkeit erfolgt im Auftrag der Stadt Schmalkalden.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, ist der Eigentümer der Baulichkeit berechtigt, diese in Eigeninitiative, das heißt in eigenen Namen und auf eigene Rechnung fach- und sachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen.

Der vollständige und fachgerechte Rückbau ist der Stadt Schmalkalden anzuzeigen. Nach der Beendigung des vollständigen und fachgerechten Rückbaues der Baulichkeit hat der Eigentümer die fach- und sachgerechte Entsorgung gegenüber dem städtischen Bauamt, durch die Vorlage von qualifizierten Entsorgungsnachweisen in Kopie zu belegen.

Eine Kostenbeteiligung in Höhe des Pauschalbetrages von 500,00 Euro durch die Stadt Schmalkalden erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

  1. Die Regelungen des Punkt 3. gilt jedoch ausschließlich für Baulichkeiten, die nicht im Komplexbau errichtet wurden und durch deren Rückbau Baulichkeiten Dritter nicht beschädigt oder deren Nutzung beeinträchtigt wird.

 

 

 

   
    22.05.2023 - Stadtrat
    Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 029/23S   
   

Beschluss Nr. 029/23S:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Beschluss Nr. 007/23S des Stadtrates vom 06.02.2023 zu BV 141/22 zur Anwendung der 3. Variante C wird, betreffend die Festlegung, zur glichkeit der hälftigen Übernahme der im Zusammenhang mit der Beseitigung der Baulichkeiten anfallenden Kosten durch die Stadt Schmalkalden, bei einer einvernehmlichen Beendigung des Nutzungsverhältnisses, aufgehoben.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, wird der Eigentümer der Baulichkeit mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 Euro (in Worten fünfhundert Euro) an der Beseitigung der baulichen Anlage beteiligt. Der Rückbau der Baulichkeit erfolgt im Auftrag der Stadt Schmalkalden.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, ist der Eigentümer der Baulichkeit berechtigt, diese in Eigeninitiative, das heißt in eigenen Namen und auf eigene Rechnung fach- und sachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen.

Der vollständige und fachgerechte Rückbau ist der Stadt Schmalkalden anzuzeigen. Nach der Beendigung des vollständigen und fachgerechten Rückbaues der Baulichkeit hat der Eigentümer die fach- und sachgerechte Entsorgung gegenüber dem städtischen Bauamt, durch die Vorlage von qualifizierten Entsorgungsnachweisen in Kopie zu belegen.

Eine Kostenbeteiligung in Höhe des Pauschalbetrages von 500,00 Euro durch die Stadt Schmalkalden erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

  1. Die Regelungen des Punkt 3. gilt jedoch ausschließlich für Baulichkeiten, die nicht im Komplexbau errichtet wurden und durch deren Rückbau Baulichkeiten Dritter nicht beschädigt oder deren Nutzung beeinträchtigt wird.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

22

-

2

-

-

 

 

Ö 7  
Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Schmalkalden gemäß § 32 Absatz (1) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 7 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  
BV 066/23  
Ö 8  
Wahl des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten der Stadt Schmalkalden gemäß § 32 Absatz (1) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 7 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden  
BV 067/23  
Ö 9  
Vorbereitung der Schöffenwahl 2023 Hier: Aufnahme von Wahlvorschlägen in die Vorschlagsliste der Stadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 080/23  
Ö 10  
Änderung der Satzung des kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden  
Enthält Anlagen
BV 026/23  
Ö 11  
Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2022 Hier: Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022  
Enthält Anlagen
BV 048/23  
Ö 12  
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden (Sondernutzungssatzung)  
Enthält Anlagen
BV 061/23  
Ö 13  
Beschaffung Mittleres Löschfahrzeug (MLF)  
BV 062/23  
Ö 14  
Grundsatzbeschluss zu einer investiven Maßnahme Hier: Wegebaumaßnahme "Großer Kohlbergsweg" in der Gemarkung Asbach  
BV 050/23  
Ö 15  
Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV 056/23  
Ö 16  
DRINGLICHKEITSANTRAG - Änderung der Allgemeinverfügung der Stadt Schmalkalden zur Durchführung des 18. Thüringentages 2023  
Enthält Anlagen
BV 088/23  
Ö 17  
Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift      
N 1     (nichtöffentlich)    
N 2     (nichtöffentlich)    
N 3     (nichtöffentlich)   BV 068/23  
N 4     (nichtöffentlich)   BV 069/23  
N 5     (nichtöffentlich)   BV 070/23  
N 6     (nichtöffentlich)   BV 042/23  
N 7     (nichtöffentlich)   BV 047/23  
N 8     (nichtöffentlich)   BV 054/23  
N 9     (nichtöffentlich)   BV 046/23  
N 10     (nichtöffentlich)   BV 049/23  
N 11     (nichtöffentlich)   BV 055/23  
N 12     (nichtöffentlich)   BV 057/23  
N 13     (nichtöffentlich)   BV 058/23  
N 14     (nichtöffentlich)   BV 082/23  
N 15     (nichtöffentlich)   BV 083/23  
N 16     (nichtöffentlich)