Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat wählt gemäß § 32 Absatz (1) ThürKO und § 7 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden Frau/ Herrn … zur/zum ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Gemäß § 32 Absatz (1) ThürKO muss jede Gemeinde/Stadt einen Beigeordneten haben. Dieser ist Stellvertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Entsprechend § 7 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden, in der Fassung der Dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 01.03.2023, wählt der Stadtrat zwei ehrenamtliche Beigeordnete.
Der ehrenamtliche Beigeordnete wird nach § 32 Absatz (4) ThürKO vom Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates gewählt. Es können nur solche Stadtratsmitglieder gewählt werden, die dem Stadtrat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind (§ 39 Absatz (2) ThürKO). Gewählt ist hiernach, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Die weitere Verfahrensweise regelt § 39 ThürKO.
Nach § 10 Absatz (7) Satz 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden erhalten die ehrenamtlichen Beigeordneten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,- €.
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