Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hebt den Satzungsbeschluss vom 27.03.2023 der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden auf.
2. Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden.
Begründung:
Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße, Plätze etc. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, immer wenn eine öffentliche Fläche anders genutzt wird als in der Regel üblich, spricht man von einer Sondernutzung die gemäß § 16 Straßengesetz einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Schmalkalden stammt aus dem Jahr 1995. Die Satzung wurde seitens der Verwaltung nicht inhaltlich, sondern nur redaktionell (Anpassung DM / € Betrag) überarbeitet. Wie im Wirtschaftsförderausschuss festgelegt, besteht künftig für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit auf Gebührenerlass der Sondernutzung mittels Antragstellung und Prüfung sowie Beschlussfassung des Kulturausschusses.
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