Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 061/23  

 
 
Betreff: Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden (Sondernutzungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32/1 Sicherheit und Ordnung, Soziales Bearbeiter/-in: Heß, Juliane
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.05.2023 
29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
22.05.2023 
34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (076/23S)
Anlagen:
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden
2023-03-27 Altversion Satzungsbeschluss vom 27.03.2023_mit Änderungsanmerkungen
2023-04-17 Sondernutzungssatzung nach neuer Mustervorlage_mit Änderungsanmerkungen

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hebt den Satzungsbeschluss vom 27.03.2023 der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden auf.

 

2. Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden.

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Eine Sondernutzung kommt im Bereich der öffentlichen Straßen in Betracht und liegt vor, wenn die Straße, Plätze etc. über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, immer wenn eine öffentliche Fläche anders genutzt wird als in der Regel üblich, spricht man von einer Sondernutzung die gemäß § 16 Straßengesetz einer Sondernutzungserlaubnis bedarf.

 

Die Sondernutzungssatzung der Stadt Schmalkalden stammt aus dem Jahr 1995. Die Satzung wurde seitens der Verwaltung nicht inhaltlich, sondern nur redaktionell (Anpassung DM / € Betrag) überarbeitet. Wie im Wirtschaftsförderausschuss festgelegt, besteht künftig für gemeinnützige Vereine die Möglichkeit auf Gebührenerlass der Sondernutzung mittels Antragstellung und Prüfung sowie Beschlussfassung des Kulturausschusses.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme: Sondernutzungsgebühren auf

                           der Grundlage der Sonder-

                           nutzungsgebührensatzung

 

       in Höhe von: gemäß den Bestimmungen

                               der Sondernutzungsge-

                               bührensatzung

 

       HHSt: 1100.1000

 

Ausgabe:

 

       in Höhe von:

 

       HHSt:

 

siehe Begründung und Anlage

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

02.05.2023

-

-

-

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmalkalden (456 KB)    
Anlage 2 2 2023-03-27 Altversion Satzungsbeschluss vom 27.03.2023_mit Änderungsanmerkungen (1280 KB)    
Anlage 3 3 2023-04-17 Sondernutzungssatzung nach neuer Mustervorlage_mit Änderungsanmerkungen (1202 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   15.05.2023 13:56:00   Thomas Kaminski