Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 15 Beschluss:079/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:33
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 056/23 Ergänzungssatzung der Stadt Schmalkalden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Oberer Pfaffenrain" im OT Asbach
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Zu dieser Beschlussvorlage gibt es keinen Redebedarf.

 

 


Beschluss Nr. 079/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, dierger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Ergänzungssatzung für den Bereich „Oberer Pfaffenrain“ im OT Asbach in der Fassung vom 11.04.2023, bestehend aus Planzeichnung

(Maßstab 1:1000) und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Ergänzungssatzung für den Bereich „Oberer Pfaffenrain“ im OT Asbach wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ergänzungssatzung für den Bereich „Oberer Pfaffenrain“ im OT Asbach gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

24

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