Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügten Änderung der Satzung des kommunalen Seniorenbeirates der Hochschulstadt Schmalkalden.
Begründung:
Am 16.01.2023 nahm der Seniorenbeirat der Stadt Schmalkalden an einem Treffen der Seniorenbeiräte des Landkreises im Landratsamt Meiningen teil. Aus dem Austausch mit den anderen Seniorenbeiräten ergaben sich folgende Anregungen für die Änderung der Satzung:
Paragraph 2, Absatz 1: Name und Funktion des Seniorenbeirates Der Seniorenbeirat wünscht sich eine Konkretisierung seiner Funktion. Aus diesem Grund wurde, angelehnt an die Hauptsatzung der Stadt Zella-Mehlis, der Zusatz „am sozialen, kulturellen und politischen Leben“ eingefügt.
Paragraph 6, Absatz 5: Mitglieder und Wahl des Seniorenbeirates Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind zurzeit alle älter als 60 Jahre. In der aktuellen Wahlperiode können zwei Mitglieder aufgrund von gesundheitlichen Problemen ihr Amt nicht mehr ausüben. Da es bei der letzten Wahl nur neun Vorschläge für neun zu vergebende Sitze gab, kann jedoch niemand aus o.g. Gründen nachrücken. Ebenfalls nach Vorbild der Stadt Zella-Mehlis strebt der Seniorenbeirat von Schmalkalden an, neben den Seniorenorganisationen und Fraktionen des Stadtrates auch die Einwohner der Stadt Schmalkalden vorschlagsberechtigt zu machen. Von einer Erweiterung des Kreises der Vorschlagsberechtigten erhofft sich der Seniorenbeirat, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Wahl im Jahr 2024, eine höhere Anzahl potenzieller Mitglieder und damit nachrückender Personen sowie mehr Vielfalt, z. B. in der Altersstruktur, zu erlangen.
Paragraph 12, Absatz 2: Ehrenamt des Seniorenbeirates An dieser Stelle soll konkretisiert werden, dass für notwendige auswärtige Tätigkeiten des Seniorenbeirates eine Wegstreckenentschädigung gezahlt werden kann (analog des Seniorenbeirates der Stadt Zella-Mehlis). Zudem können auch die Dienstfahrzeuge der Stadtverwaltung Schmalkalden genutzt werden. Eine Wegstreckenentschädigung wird nicht für die regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Seniorenbeirates in Schmalkalden gezahlt. Die Zahlung von Sitzungsgeldern, wie es in der Stadt Meiningen der Fall ist, ist derzeit nicht vorgesehen.
Paragraph 13, Absätze 2 und 3: Geschäftsstelle des Seniorenbeirates Auf Wunsch des Seniorenbeirates werden verschiedene Begriffe zur Konkretisierung und besseren Verständlichkeit ausgetauscht.
Änderung von Gesetzen und Bezeichnungen (redaktionelle Änderungen): Die Thüringer Kommunalordnung wurde zwischenzeitlich erneut geändert. Das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz heißt inzwischen „Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Senioren –ThürSenMitwBetG“. Die Landesseniorenvertretung Thüringen e. V. nennt sich nun Landesseniorenrat Thüringen (unter der Trägerschaft des Vereins zur Förderung von Mitwirkung und Teilhabe älterer Menschen in Thüringen e. V.). Der Paragraph 14 (Gleichstellung) wurde entsprechend der aktuell in Deutschland rechtlich anerkannten Geschlechter angepasst.
Alle o.g. Änderungen wurden zur besseren Darstellung in der beigefügten Satzung „gelb“ markiert.
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