Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 081/23  

 
 
Betreff: Festlegung zur Beteiligung der Garageneigentümer Herrentälchen an den Abrisskosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
22.05.2023 
34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (029/23S)

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Beschluss Nr. 007/23S des Stadtrates vom 06.02.2023 zu BV 141/22 zur Anwendung der 3. Variante C wird, betreffend die Festlegung, zur Möglichkeit der hälftigen Übernahme der im Zusammenhang mit der Beseitigung der Baulichkeiten anfallenden Kosten durch die Stadt Schmalkalden, bei einer einvernehmlichen Beendigung des Nutzungsverhältnisses, aufgehoben.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, wird der Eigentümer der Baulichkeit mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 Euro (in Worten fünfhundert Euro) an der Beseitigung der baulichen Anlage beteiligt. Der Rückbau der Baulichkeit erfolgt im Auftrag der Stadt Schmalkalden.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, ist der Eigentümer der Baulichkeit berechtigt, diese in Eigeninitiative, das heißt in eigenen Namen und auf eigene Rechnung fach- und sachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen.

Der vollständige und fachgerechte Rückbau ist der Stadt Schmalkalden anzuzeigen. Nach der Beendigung des vollständigen und fachgerechten Rückbaues der Baulichkeit hat der Eigentümer die fach- und sachgerechte Entsorgung gegenüber dem städtischen Bauamt, durch die Vorlage von qualifizierten Entsorgungsnachweisen in Kopie zu belegen.

Eine Kostenbeteiligung in Höhe des Pauschalbetrages von 500,00 Euro durch die Stadt Schmalkalden erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

  1. Die Regelungen des Punkt 3. gilt jedoch ausschließlich für Baulichkeiten, die nicht im Komplexbau errichtet wurden und durch deren Rückbau Baulichkeiten Dritter nicht beschädigt oder deren Nutzung beeinträchtigt wird.

 

 

 

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Begründung:

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 06.04.2023 wurde über die Beteiligung der Eigentümer der Baulichkeiten (Garagen) im Herrentälchen an den Rückbaukosten bei einer einvernehmlichen Beendigung des Nutzungsverhältnisses zum 30.06.2023 beraten. Im Ergebnis der Beratung wurde der Vorschlag unterbreitet, dass die Eigentümer mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 Euro an dem Rückbau der in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten beteiligt werden sollen.

 

Im Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Umwelt am 26.04.2023 wurde durch das Bauamt eine vorläufige Kostenberechnung für den Rückbau einer Garage zur Beratung vorgelegt. Die durch beauftragte Planungsbüro erstellten Kosten belaufen sich auf rund 3.600 Euro, aber mit der Einschätzung, dass bei einer Ausschreibung im Rahmen der Straßenbaumaßnahme mit voraussichtlichen Kosten von ca. 2000,00 – 2.500,00 Euro zu rechnen ist.


Im Ergebnis der Beratung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Umwelt wurde einvernehmlich festgestellt, dem Vorschlag des Ältestenrates zu folgen.

 

Eine Vorlage der Beschlussvorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 02.05.2023 war aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.

 

Zurzeit kommen für den Rückbau durch die Stadt Schmalkalden 44 Garagen in Betracht und diese Anzahl wurde auch für die oben genannten Einnahmen und Ausgaben zum Ansatz gebracht. Bei den Rückbaukosten wurde eine Summe von 2.500 € als Ausgabe angesetzt.

 

Der Zuschuss der Stadt Schmalkalden am Rückbau der Garagen beträgt somit vorläufig 88.000,00 €.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von: 22.000,00 €

       HHSt: 6300.080.3470

Ausgabe:

       in Höhe von: 110.000,00 €

       HHSt: 6300.080.9500

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   15.05.2023 13:51:12   Thomas Kaminski