Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt:
Der vollständige und fachgerechte Rückbau ist der Stadt Schmalkalden anzuzeigen. Nach der Beendigung des vollständigen und fachgerechten Rückbaues der Baulichkeit hat der Eigentümer die fach- und sachgerechte Entsorgung gegenüber dem städtischen Bauamt, durch die Vorlage von qualifizierten Entsorgungsnachweisen in Kopie zu belegen. Eine Kostenbeteiligung in Höhe des Pauschalbetrages von 500,00 Euro durch die Stadt Schmalkalden erfolgt in diesen Fällen nicht.
Begründung:
In der Sitzung des Ältestenrates am 06.04.2023 wurde über die Beteiligung der Eigentümer der Baulichkeiten (Garagen) im Herrentälchen an den Rückbaukosten bei einer einvernehmlichen Beendigung des Nutzungsverhältnisses zum 30.06.2023 beraten. Im Ergebnis der Beratung wurde der Vorschlag unterbreitet, dass die Eigentümer mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 Euro an dem Rückbau der in ihrem Eigentum stehenden Baulichkeiten beteiligt werden sollen.
Im Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Umwelt am 26.04.2023 wurde durch das Bauamt eine vorläufige Kostenberechnung für den Rückbau einer Garage zur Beratung vorgelegt. Die durch beauftragte Planungsbüro erstellten Kosten belaufen sich auf rund 3.600 Euro, aber mit der Einschätzung, dass bei einer Ausschreibung im Rahmen der Straßenbaumaßnahme mit voraussichtlichen Kosten von ca. 2000,00 – 2.500,00 Euro zu rechnen ist.
Eine Vorlage der Beschlussvorlage im Haupt- und Finanzausschuss am 02.05.2023 war aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.
Zurzeit kommen für den Rückbau durch die Stadt Schmalkalden 44 Garagen in Betracht und diese Anzahl wurde auch für die oben genannten Einnahmen und Ausgaben zum Ansatz gebracht. Bei den Rückbaukosten wurde eine Summe von 2.500 € als Ausgabe angesetzt.
Der Zuschuss der Stadt Schmalkalden am Rückbau der Garagen beträgt somit vorläufig 88.000,00 €.
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