Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 062/23  

 
 
Betreff: Beschaffung Mittleres Löschfahrzeug (MLF)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:32/1 Sicherheit und Ordnung, Soziales Bearbeiter/-in: Pfunfke, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.05.2023 
29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
22.05.2023 
34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (077/23S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Schmalkalden schafft für die Ortsteilfeuerwehr Mittelstille ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) an.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung des MLF zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 72.500,00 € und die zu kalkulierenden Ausgaben in Höhe von 370.000 € im Haushaltsplan 2025 zu veranschlagen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel für die Anschaffung des MLF fristgemäß zu beantragen.

 

 

 

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Begründung:

 

Die Beschaffung des MLF ist eine Ersatzbeschaffung für das Kleinlöschfahrzeug-Thüringen, Baujahr 1996, der FF Mittelstille. Das KLF-Thür. kann den heutigen Anforderungen und den gestellten Aufgaben der FF Mittelstille nicht mehr Stand halten. Nicht nur Reparatur, Wartungs- und Unterhaltungskosten der vorhandenen Technik sind ein Hauptkriterium der Ersatzbeschaffung, sondern auch, dass das vorhandene KLF-Thür. kein wassermitführendes Fahrzeug ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Beschaffung ist die Umstrukturierung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schmalkalden. Durch Austausch des Fahrzeugbestandes wird ein besseres, effektiveres und zukunftsorientierteres Arbeiten in Ausbildung und bei Einsätzen entsprechend dem vorhandenen Personal im Verhältnis zu den gestellten Aufgaben ermöglicht. Nach dem ThürBKG und der Thür.FwOrgVO ist der Ortsteil Mittelstille in BT1 (Brand-und Technische Gefahren Stufe 1), eingestuft. Das bedeutet, dass für den örtlichen Brandschutz und die technische Hilfe ein TSF-W oder ein MLF vorgehalten werden muss. Mit der heutigen positiven Abstimmung würde die Beschaffung des MLF eingeleitet. Der heutige Beschluss ist notwendig für die Würdigung des Vorhabens durch die Rechtsaufsicht, welche wiederum Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist. Nach Bewilligung der Fördermittel durch den Freistaat Thüringen werden die Ausschreibung und die Vergabe im kommenden Jahr 2024  abgewickelt.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme: Zuwendung des Freistaates

                          Thüringen

 

       in Höhe von: 72.500,00€ im Haushaltsjahr

                               2025

 

       HHSt: 1300.3610

 

Ausgabe: Kaufpreis

 

 

       in Höhe von: 370.000,00€ im Haushaltsjahr

                               2025

 

       HHSt: 1300.9350

 

siehe Begründung

 

Unter dem Vorbehalt, dass die dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2025 sowie in dem dazugehörigen Finanzplan und Investitionsprogramm Berücksichtigung finden und der dementsprechende Haushaltsplan 2025 Rechtskraft erlangt.

 

Schmalkalden, den 20.04.2023

 

gez. Werner

Kämmerer

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

02.05.2023

6

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    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   03.05.2023 15:30:48   Michaela Dehler