Die Stadt Schmalkalden schafft für die Ortsteilfeuerwehr Mittelstille ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) an.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,die im Zusammenhang mit der Anschaffung des MLF zuerwartenden Einnahmen in Höhe von 72.500,00 € und die zu kalkulierenden Ausgaben in Höhe von 370.000 € im Haushaltsplan 2025 zu veranschlagen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Fördermittel für die Anschaffung des MLFfristgemäß zu beantragen.
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Begründung:
Die Beschaffung des MLF ist eine Ersatzbeschaffung für das Kleinlöschfahrzeug-Thüringen, Baujahr 1996, der FF Mittelstille. Das KLF-Thür. kann den heutigen Anforderungen und den gestellten Aufgaben der FF Mittelstille nicht mehr Stand halten. Nicht nur Reparatur, Wartungs- und Unterhaltungskosten der vorhandenen Technik sind ein Hauptkriterium der Ersatzbeschaffung, sondern auch, dass das vorhandene KLF-Thür. kein wassermitführendes Fahrzeug ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Beschaffung ist die Umstrukturierung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schmalkalden. Durch Austausch des Fahrzeugbestandes wird ein besseres, effektiveres und zukunftsorientierteres Arbeiten in Ausbildung und bei Einsätzen entsprechend dem vorhandenen Personal im Verhältnis zu den gestellten Aufgaben ermöglicht. Nach dem ThürBKG und der Thür.FwOrgVO ist der Ortsteil Mittelstille in BT1 (Brand-und Technische Gefahren Stufe 1), eingestuft. Das bedeutet, dass für den örtlichen Brandschutz und die technische Hilfe ein TSF-W oder ein MLF vorgehalten werden muss. Mit der heutigen positiven Abstimmung würde die Beschaffung des MLF eingeleitet. Der heutige Beschluss ist notwendig für die Würdigung des Vorhabens durch die Rechtsaufsicht, welche wiederum Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist. Nach Bewilligung der Fördermittel durch den Freistaat Thüringen werden die Ausschreibung und die Vergabe im kommenden Jahr 2024abgewickelt.
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Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Nein
Einnahme: Zuwendung des Freistaates
Thüringen
in Höhe von: 72.500,00€ im Haushaltsjahr
2025
HHSt: 1300.3610
Ausgabe: Kaufpreis
in Höhe von: 370.000,00€ im Haushaltsjahr
2025
HHSt: 1300.9350
siehe Begründung
Unter dem Vorbehalt, dass die dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2025 sowie in dem dazugehörigen Finanzplan und Investitionsprogramm Berücksichtigung finden und der dementsprechende Haushaltsplan 2025 Rechtskraft erlangt.