Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Festlegung zur Beteiligung der Garageneigentümer Herrentälchen an den Abrisskosten  

 
 
34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 6 Beschluss:029/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:33
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 081/23 Festlegung zur Beteiligung der Garageneigentümer Herrentälchen an den Abrisskosten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar

 

Wie der Bürgermeister erläutert, ist es nach Ablauf des Schuldrechtsanpassungsgesetzes nun möglich, die Abrisskosten für die Garagen zu 100 % auf die Garagennutzer umzulegen. Der Stadtrat hatte zunächst beschlossen, die Abrisskosten zu 50 % zu übernehmen, wenn mit den Nutzern eine einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses erzielt werden kann. Da jedoch anfangs bis zu 8.000 € Abrisskosten pro Garage im Raum standen, weshalb die Nutzer zur Info-Veranstaltung teils emotional reagierten, hatte sich der Ältestenrat nochmals beraten und spricht sich nun für einen pauschalen Betrag von 500 € bei einvernehmlicher Beendigung aus. Zudem werden den Nutzern die Garagen ab der Kündigung bis zum endgültigen Abriss unentgeltlich überlassen.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage (mögliches Auferlegen der Abrisskosten zu 100 %) ist dies ein weites Entgegenkommen seitens der Stadt.

 

Herr Abicht ruft in Erinnerung, dass sich in der Vorberatung (Bauausschuss) darauf geeinigt wurde, auch den im mittleren und oberen Herrentälchen wohnhaften Garageneigentümern ein entsprechendes Äquivalent anzubieten (Option des Erwerbs nicht öffentlich genutzter Flächen). Zum jetzigen Zeitpunkt sind jedoch noch keine konkreten Angebote möglich.

 

Die Fraktion CDU/FDP, so Herr Liebaug, hatte sich schon seit Beginn der Diskussion „Herrentälchen“ dafür starkgemacht, den Anwohnern, so weit möglich und vertretbar, entgegenzukommen. Weil sich das derzeitige Regularium, die Abrisskosten hälftig zwischen der Stadt und den Garagennutzern aufzuteilen, als nicht tragfähig erwiesen hat, unterstützt die Fraktion den neuen Vorschlag.

 

Herr Abicht möchte wissen, ob mit allen betroffenen Garagennutzern schon ein Einvernehmen erzielt wurde. Wie der Bürgermeister informiert, gab es bisher die Veranstaltung zur Information der Anwohner. Aufgrund des Feedbacks wurden im Nachgang Lösungsansätze besprochen die sich in der heutigen Beschlussvorlage wiederfinden. Vorab neuer Gespräche mit den Anwohnern sollte der Sachverhalt „Abrisskosten“ verbindlich geregelt sein.

 

Herr Dr. Svoboda, der den Bürgermeister zur Info-Veranstaltung vertrat, berichtet, dass er zugesagt hatte, sich für einen tragfähigen Kompromiss einzusetzen. Bezüglich des Vorschlags aus dem Ältestenrat hat er mit einigen Anwohnern das Gespräch gesucht. Sein Eindruck aus diesen Gesprächen ist, dass die meisten die Pauschale von 500 € als fair erachten.

 

Vor dem Hintergrund „Garagen Gieselsberg“ bittet Herr Kaiser darum, beim Herrentälchen nicht ebenfalls 3 Jahre lang mit den Garagennutzern zu verhandeln.

 

Auf Nachfrage von Frau Schellenberg bestätigt Herr Kaminski, dass die Pauschaler alle Garagen gilt, unabhängig vom baulichen Zustand.

 

 


Beschluss Nr. 029/23S:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Beschluss Nr. 007/23S des Stadtrates vom 06.02.2023 zu BV 141/22 zur Anwendung der 3. Variante C wird, betreffend die Festlegung, zur glichkeit der hälftigen Übernahme der im Zusammenhang mit der Beseitigung der Baulichkeiten anfallenden Kosten durch die Stadt Schmalkalden, bei einer einvernehmlichen Beendigung des Nutzungsverhältnisses, aufgehoben.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, wird der Eigentümer der Baulichkeit mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 500,00 Euro (in Worten fünfhundert Euro) an der Beseitigung der baulichen Anlage beteiligt. Der Rückbau der Baulichkeit erfolgt im Auftrag der Stadt Schmalkalden.

 

  1. In den Fällen, in denen mit dem bisherigen Eigentümer der Baulichkeit eine einvernehmliche Beendigung des Nutzungsverhältnisses bis zum 30.06.2023 erzielt werden kann, ist der Eigentümer der Baulichkeit berechtigt, diese in Eigeninitiative, das heißt in eigenen Namen und auf eigene Rechnung fach- und sachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen.

Der vollständige und fachgerechte Rückbau ist der Stadt Schmalkalden anzuzeigen. Nach der Beendigung des vollständigen und fachgerechten Rückbaues der Baulichkeit hat der Eigentümer die fach- und sachgerechte Entsorgung gegenüber dem städtischen Bauamt, durch die Vorlage von qualifizierten Entsorgungsnachweisen in Kopie zu belegen.

Eine Kostenbeteiligung in Höhe des Pauschalbetrages von 500,00 Euro durch die Stadt Schmalkalden erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

  1. Die Regelungen des Punkt 3. gilt jedoch ausschließlich für Baulichkeiten, die nicht im Komplexbau errichtet wurden und durch deren Rückbau Baulichkeiten Dritter nicht beschädigt oder deren Nutzung beeinträchtigt wird.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

22

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2

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