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Auch dieser Beschluss, so der Bürgermeister, ist ein Grundsatzbeschluss, für die rechtsaufsichtliche Würdigung. Die Auftragsvergabe zur Umsetzung der Wegebaumaßnahme ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel.
Beschluss Nr. 078/23S Der Stadtrat beschließt: - Auf der Grundlage des Haushaltsplanes der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023 wird die Realisierung der Wegebaumaßnahme "Großer Kohlbergsweg" in der Gemarkung Asbach, welche die im Eigentum der Stadt Schmalkalden stehenden Grundstücke der Gemarkung Asbach, Flur 2, Flurstück 100, der Gemarkung Asbach, Flur 3, Flurstück 198, und der Gemarkung Asbach, Flur 12, Flurstück 1/2, betrifft, beschlossen.
- Soweit im Zusammenhang mit der Umsetzung der unter Punkt 1. definierten Wegebaumaßnahme Fördermittel eingeplant sind, steht die Umsetzung dieser Maßnahme unter dem Vorbehalt der Bewilligung dieser Fördermittel.
- Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der unter den Punkten 1. und 2. definierten Maßnahme erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 20 | - | 4 | - | - |
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