Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 080/23  

 
 
Betreff: Vorbereitung der Schöffenwahl 2023
Hier: Aufnahme von Wahlvorschlägen in die Vorschlagsliste der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/1 Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Glienke, Robert
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
22.05.2023 
34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (032/23S bis 073/23S)
Anlagen:
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Bewerbungen Schöffenwahl 2023

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Aufnahme von Herrn/Frau … (siehe Anlage) in die Vorschlagsliste der Stadt Schmalkalden für die Schöffenwahl 2023 (Wahlperiode: 01.01.2024 bis 31.12.2028) wird zugestimmt.

 

 

 

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Begründung:

 

Im Freistaat Thüringen ist im Jahr 2023 erneut eine Schöffenwahl durchzuführen. Das Wahlverfahren ist dabei in den §§ 36 bis 44 sowie in § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt.

 

Die Stadt Schmalkalden stellt dabei eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Die nächste Wahlperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028. Durch die Stadt Schmalkalden sind mit Beschluss vom 05.01.2023 des Landgerichts Meiningen (Az. 322 E b – 1/22) 64 Personen für die Schöffenwahl im Amtsgerichtsbezirk Meiningen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste hat dabei doppelt so viele Personen zu enthalten, wie die erforderliche Anzahl der Schöffen beträgt (2x 32 Personen = 64 Personen).

 

42 Personen haben bei der Stadt Schmalkalden die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen beantragt (Stand: 15.05.2023). Eine melderechtliche Vorabprüfung der vorgeschlagenen Personen nach Nr. 2.7 i.V.m. 2.6 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (VV) vom 10. Oktober 2022 (3221-1169/2017) in Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen, hat seitens der Verwaltung bereits stattgefunden.

 

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgt durch Beschluss des Stadtrates. Gemäß § 36 Absatz (1) Satz 2 und § 77 Absatz (1) GVG ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich. Termin für die Aufstellung der Vorschlagslisten ist spätestens der 15.06.2023.

 

Die weitere Verfahrensweise bestimmt sich nach den Inhalten des GVG sowie der o.g. VV.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage:

 

1. Liste der Antragstellungen zur Schöffenwahl 2023 (Vorschlagsliste)

2. Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen:

 

Liste der Antragstellungen zur Schöffenwahl 2023 (Vorschlagsliste)

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) (81 KB)    
Anlage 2 2 Bewerbungen Schöffenwahl 2023 (58 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   22.05.2023 15:16:55   Thomas Kaminski