Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Aufnahme von Herrn/Frau … (siehe Anlage) in die Vorschlagsliste der Stadt Schmalkalden für die Schöffenwahl 2023 (Wahlperiode: 01.01.2024 bis 31.12.2028) wird zugestimmt.
Begründung:
Im Freistaat Thüringen ist im Jahr 2023 erneut eine Schöffenwahl durchzuführen. Das Wahlverfahren ist dabei in den §§ 36 bis 44 sowie in § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt.
Die Stadt Schmalkalden stellt dabei eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Die nächste Wahlperiode beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028. Durch die Stadt Schmalkalden sind mit Beschluss vom 05.01.2023 des Landgerichts Meiningen (Az. 322 E b – 1/22) 64 Personen für die Schöffenwahl im Amtsgerichtsbezirk Meiningen vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste hat dabei doppelt so viele Personen zu enthalten, wie die erforderliche Anzahl der Schöffen beträgt (2x 32 Personen = 64 Personen).
42 Personen haben bei der Stadt Schmalkalden die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen beantragt (Stand: 15.05.2023). Eine melderechtliche Vorabprüfung der vorgeschlagenen Personen nach Nr. 2.7 i.V.m. 2.6 der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (VV) vom 10. Oktober 2022 (3221-1169/2017) in Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen, hat seitens der Verwaltung bereits stattgefunden.
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgt durch Beschluss des Stadtrates. Gemäß § 36 Absatz (1) Satz 2 und § 77 Absatz (1) GVG ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich. Termin für die Aufstellung der Vorschlagslisten ist spätestens der 15.06.2023.
Die weitere Verfahrensweise bestimmt sich nach den Inhalten des GVG sowie der o.g. VV.
Folgende Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage:
1. Liste der Antragstellungen zur Schöffenwahl 2023 (Vorschlagsliste) 2. Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
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