Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden wählt Herrn/Frau …, geb. am … gemäß § 32 Absatz (1) ThürKO i.V.m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden zum/zur hauptamtlichen Ersten Beigeordneten.
22.05.2023 - Stadtrat
Ö 8 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 031/23S
Beschluss Nr. 031/23S
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden wählt Herrn Christoph Zimmermann, geb. am 05.03.1993, gemäß § 32 Absatz (1) ThürKO i.V.m. § 7 Hauptsatzung der Stadt Schmalkalden zum hauptamtlichen Ersten Beigeordneten.