Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Monika Dierich anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2023 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Herr Robert Glienke anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl2023 zum Stellvertreter der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
07.11.2022 - Stadtrat
Ö 6 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 080/22S
Beschluss Nr. 080/22S
Der Stadtrat beschließt:
Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Frau Monika Dierich anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2023 zur Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.
Gemäß § 4 Absatz (2) des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird Herr Robert Glienke anlässlich der Durchführung der Kommunalwahl 2023 zum Stellvertreter der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden berufen.