Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Aufwandsentschädigung Gemeindekümmerer Ortsteil Wernshausen  

 
 
30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 7 Beschluss:081/22S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:04 - 22:02
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 127/22 Aufwandsentschädigung Gemeindekümmerer Ortsteil Wernshausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziale Einrichtungen Bearbeiter/-in: Lenk, Jana

 

Gemäß Vorberatung im erweiterten Sozial- mit dem Kultur-Ausschuss, so der Bürgermeister, soll das Konzept „Gemeindekümmerer“ zunächst im OT Wernshausen „getestet“ werden. Wernshausen ist mit 2.700 Einwohnern und 3 Orten (Wernshausen, Helmers, Niederschmalkalden) der größte Schmalkalder Ortsteil. Die 3 Gemeindekümmerer haben „das Ohr an der Masse“ und entlasten den ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister als Ansprechpartner für die Bürger, hauptsächlich im sozialen Bereich. Wenn sich das Konzept bewährt, sind Gemeindekümmerer auch für andere Schmalkalder Orte denkbar (z.B. Aue, Volkers, Weidebrunn oder Näherstille).

 

Herr Liebaug möchte dem Projekt „Gemeindemmerer“ nicht im Wege stehen, erachtet aber andere Maßnahmen als zielführender. Daher begrüßt er zum einen die Anpassung der monatlichen Aufwandentschädigung im nächsten Gremiengang, um das Ehrenamt des Ortsteilbürgermeisters zumindest finanziell aufzuwerten. Zum andern könnte das Stundenbudget der zentralen Ansprechpartner in der Verwaltung (Ortsteilbeauftragte) erhöht werden, um noch mehr Zeit für die Anliegen der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte zu haben. 
Weiterhin bittet er darum, im Zuge der Projektumsetzung die Aufgaben der Gemeindekümmerer gegenüber denen des Ortsteilbürgermeisters der als Organ in der ThürKO und der Hauptsatzung verankert ist sauber abzugrenzen, um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden. Darüber hinaus kann Herr Liebaug den Einsatz von Gemeindekümmerern in den Orten, die keinen Ortsteilbürgermeister und keinen Ortsteilrat haben, befürworten. Er möchte wissen, wie die Finanzierung die für 2022 und 2023 größtenteils über Fördermittel erfolgt ab dem Jahr 2024 sichergestellt wird. Wie Herr Kaminski informiert, müssten ab 2024 die Fördermittel neu beantragt werden. Sollte das Projekt den erhofften Erfolg bringen, ab 2024 aber keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, wäre dieses Projekt die Eigenfinanzierung aus städtischen Mitteln wert. Daher erfolgt in etwa einem Jahr die Evaluation des Projekterfolgs. 

 

Laut Konzept übernehmen die Gemeindekümmerer, gemeinsam mit dem Seniorenbeirat, die Organisation der Seniorenweihnachtsfeier in Wernshausen. Herr Peter Hammen, der dem Seniorenbeirat vorsitzt, erkundigt sich nach der diesjährigen Seniorenweihnachtsfeier. Herr Kaminski wird diesbezüglich auf ihn zukommen.

 

Herr Gellert sieht gegenwärtig, anhand des Konzepts, mehr Probleme. Die Einbeziehung und Information des Ortsteilbürgermeisters bei der Weiterleitung von Anliegen an die Stadtverwaltung durch die Gemeindekümmerer ist ungeklärt, ebenso ein eventuelles Zugriffsrecht auf den Bauhof Wernshausen oder die Teilnahme der Gemeindekümmerer an nichtöffentlichen Ortsteilratssitzungen. Daher kann er dem Projekt derzeit nicht zustimmen. Bezüglich der Kompetenzen schildert der Bürgermeister, dass das Weisungsrecht des Ortsteilbürgermeisters gegenüber dem Bauhof in Springstille und in Wernshausen momentan unterschiedlich geregelt ist, sodass  nun in Abstimmung mit dem Ortsteilrat die Klarstellung erfolgen soll.

 

Herr Kürschner möchte wissen, ob sich 3 Personen für die Tätigkeit als Gemeindekümmerer finden werden. Herrn Kremmer ist bekannt, dass sich gegebenenfalls 3 Ortsteilräte dazu bereit erklären. Herr Kaminski bestätigt, dass es bereits Interessenten gibt. Dennoch bekommen interessierte Bürgerinnen und Bürger ebenso die Gelegenheit, sich zu melden. Die Entscheidung wird dann in Abstimmung mit dem Ortsteilrat getroffen.

Bezüglich der Aufwandsentschädigung merkt Herr Kremmer an, dass die Erhöhung für den Ortsteilbürgermeister nicht alle Probleme im Ortsteil löst. Dessen ist sich Herr Kaminski bewusst; mit der Anpassung soll jedoch die zu Lasten des OT Wernshausen festgestellte Unwucht ausgeglichen werden. Darüber hinaus müssen z.B. die Entscheidungsbefugnisse Ortsteilbürgermeister/Ortsteilrat, die Kommunikation in Richtung der Stadtverwaltung oder das Weisungsrecht gegenüber dem Bauhof bedacht werden. Eine Information über die getroffenen Regelungen kann der Bürgermeister voraussichtlich zur nächsten Stadtratssitzung geben.
 

Herr Abicht hält das Konzept für begrüßenswert, zumal mit der Evaluation in einem Jahr bei Bedarf nachjustiert werden kann.

Außerdem weist Herr Abicht darauf hin, dass bei der Bezeichnung „Gemeindekümmerer“ die Ergänzung „m/w/d“ fehlt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Liebaug bestätigt der Bürgermeister die Intension, dass der Gemeindekümmerer eines Ortes aus dem jeweiligen Ort kommt.

 

Laut Herrn Danz ist die SPD-Fraktion erfreut über die Initiative der Stadtverwaltung, das Projekt auf den Weg zu bringen.

 

Herr Kürschner sieht die Chance auf eine gute Zusammenarbeit der Gemeindekümmerer mit dem Ortsteilbürgermeister in „Teamarbeit“ ebenfalls positiv.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Herr Lorenz stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung, woraufhin die Stadträte mehrheitlich zustimmen.

 

 


Beschluss Nr. 081/22S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Gemeindekümmerer des Ortsteils Wernshausen mit Niederschmalkalden und Helmers erhalten für ihre Aufwendungen, einschließlich Fahrtkosten, eine monatliche Aufwandsentschädigung von insgesamt 320 €.
     
  2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, jeweils eine Person für Wernshausen, Niederschmalkalden und Helmers als Gemeindekümmerer zu bestellen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

1

2

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