Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Begründung:
Nachfolgend erhält der Stadtrat der Stadt Schmalkalden als Informationsvorlage die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie der Bewohnerparkordnung der Stadt Schmalkalden gemäß nachfolgender Anlage 1 und 2.
Die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts tritt zum 1.1.2023 in Kraft, die geänderte Rechtslage ist verpflichtend anzuwenden und erfordert in diesem Zusammenhang eine Anpassung der Parkgebühren, welche nun die gesetzliche Mehrwertsteuer i. H. v. 19 % beinhalten.
Gleichfalls wurden die Gebührensätze für das Anwohnerparken von 30 Euro auf 72 Euro (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) angehoben.
Das Land Thüringen hat von der Ermächtigung des § 6a Abs. 5a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die Gebührensätze für Parkausweise für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel in Gebührenordnungen eigenständig zu regeln, Gebrauch gemacht und diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung an die Straßenverkehrsbehörden übertragen.
Um den Straßenverkehrsbehörden vor Ort einen möglichst großen Gestaltungsspielraum zu geben, wurden keine Höchstgebührensätze durch das Land festgesetzt. Die Kommunen bestimmen eigenverantwortlich die Gebührenhöhe. Soweit die Straßenverkehrsbehörden von der Ermächtigung des § 6a Absatz 5a Satz 2 StVG zum Erlass eigener Gebührenordnungen Gebrauch machen, findet die Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) keine Anwendung (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 2 GebOSt).
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