Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - IV 114/22  

 
 
Betreff: Änderung der Parkgebührenordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:32 Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Kirchner, Stefanie
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.10.2022 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
07.11.2022 
30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden Empfehlung   
Anlagen:
Parkgebührenordnung zum 01.01.2023.docx
Bewohnerparkordnung zum 01.01.2023.docx

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

 

Nachfolgend erhält der Stadtrat der Stadt Schmalkalden als Informationsvorlage die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie der Bewohnerparkordnung der Stadt Schmalkalden gemäß nachfolgender Anlage 1 und 2.

 

Die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts tritt zum 1.1.2023 in Kraft, die geänderte Rechtslage ist verpflichtend anzuwenden und erfordert in diesem Zusammenhang eine Anpassung der Parkgebühren, welche nun die gesetzliche Mehrwertsteuer i. H. v. 19 % beinhalten.

 

Gleichfalls wurden die Gebührensätze für das Anwohnerparken von 30 Euro auf 72 Euro (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) angehoben.

 

Das Land Thüringen hat von der Ermächtigung des § 6a Abs. 5a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die Gebührensätze für Parkausweise für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel in Gebührenordnungen eigenständig zu regeln, Gebrauch gemacht und diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung an die Straßenverkehrsbehörden übertragen.

 

Um den Straßenverkehrsbehörden vor Ort einen möglichst großen Gestaltungsspielraum zu geben, wurden keine Höchstgebührensätze durch das Land festgesetzt. Die Kommunen bestimmen eigenverantwortlich die Gebührenhöhe. Soweit die Straßenverkehrsbehörden von der Ermächtigung des § 6a Absatz 5a Satz 2 StVG zum Erlass eigener Gebührenordnungen Gebrauch machen, findet die Gebühren-Nummer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) keine Anwendung (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 2 GebOSt).

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

11.10.2022

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Parkgebührenordnung zum 01.01.2023.docx (205 KB)    
Anlage 2 2 Bewohnerparkordnung zum 01.01.2023.docx (218 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   06.10.2022 15:42:42   Thomas Kaminski