Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Dieser Sachverhalt, so der Bürgermeister, sollte ursprünglich per Satzung geregelt werden. Gemäß Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt die Regelung nun über eine Ordnung.
Herr Liebaug findet es bemerkenswert, dass aufgrund europäischer und bundesrechtlicher Vorgaben (Umsetzung des § 2b UStG) die Benutzung öffentlicher Toilettenanlagen zum steuerbaren Vorgang wird.
Herr Simon regt an, die Entgeltzahlung auf Kartenzahlung umzurüsten. Herr Kaminski kann die Kartenzahlung grundsätzlich befürworten. Weil die technische Umrüstung aber mehrere tausend Euro kostet und die jährlichen Ausgaben für die Toilettenanlagen ohnehin deutlich höher als die Einnahmen aus der Benutzung sind, kann die Umrüstung nicht umgesetzt werden.
Auf Nachfrage von Herrn Schliewenz, warum das Stillen von Säuglingen in der Toilettenanlage verboten ist, erläutert Frau Kössel, dass es aus hygienischen Gründen nicht angeraten ist, zum Stillen eine Toilettenanlage aufzusuchen.
Weitere Anfragen gibt es nicht. Sodann fassen die Stadträte mehrheitlich folgenden Beschluss:
Beschluss Nr. 083/22S
Der Stadtrat beschließt die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung über die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.01.2023.
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