Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung über die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.01.2023.
Begründung:
Mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) stellt die Nutzungsüberlassung der öffentlichen Toilettenanlagen durch die Stadt Schmalkalden in der bisherigen Form eine unternehmerische, steuerbare Leistung dar und unterliegt damit ab dem 01.01.2023 der Umsatzsteuerpflicht.
Derzeit besteht für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Schmalkalden keine Benutzungs- und Entgeltordnung. Mit der im Entwurf beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung soll eine einheitliche Regelung für die Benutzung der öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Schmalkalden und die Höhe des Benutzungsentgeltes beschlossen sowie der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) Rechnung getragen werden.
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