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Herr Kaminski erläutert auf Anfrage von Herrn Peter Hammen, dass die Option zum Bau von Reihenhäusern nicht in diesem Bereich, sondern im B-Plan-Gebiet vorgesehen ist.
Beschluss Nr. 086/22S Der Stadtrat beschließt: - Die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die Ergänzungssatzung für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen in der Fassung vom 12.09.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Maßstab 1:1000) und den textlichen Festsetzungen, als Satzung.
- Die Begründung zur Ergänzungssatzung für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen, einschließlich die Ermittlung der von Eingriffen in Natur und Landschaft und deren Kompensation wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ergänzungssatzung für den Bereich Roßdorfer Straße im OT Wernshausen gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zur Bestätigung vorzulegen.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 20 | - | - | - | - |
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