Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.01.2023.
Begründung:
Die Entgelt- und Benutzungsordnung für die im Eigentum bzw. in Trägerschaft der Stadt Schmalkalden stehenden Gebäude und Räumlichkeiten wurde in der Stadtratssitzung am 05.05.2003 beschlossen und mit der Ersten Ordnung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Gebäuden und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.03.2012 angepasst.
Derzeit bestehen für die Nutzungsüberlassung von Gebäuden und Räumlichkeiten in der Stadt Schmalkalden und der ehemals selbstständigen Gemeinde Wernshausen getrennte Entgelt- und Benutzungsordnungen.
Für die zur Nutzungsüberlassung vorgesehenen Gebäude und Räumlichkeiten der seit dem 06.07.2018 in die Stadt Schmalkalden eingegliederten Gemeinde Springstille besteht keine Entgelt- und Benutzungsordnung.
Darüber hinaus stellt die Nutzungsüberlassung von städtischen Gebäuden und Räumlichkeiten durch die Stadt Schmalkalden eine unternehmerische, steuerbare Leistung dar und unterliegt damit, aufgrund der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), ab dem 01.01.2023 der Umsatzsteuerpflicht.
Die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden sowie von Grund und Boden sind gemäß § 4 Nr. 12a UStG steuerbefreit. Gemäß § 9 Absatz (1) UStG kann auf die vorgenannte Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden, sofern das Grundstück an einen Unternehmer vermietet/verpachtet wird, der dies für unternehmerische Zwecke nutzt. Von dieser Option macht die Stadt Schmalkalden jedoch keinen Gebrauch.
Betriebsvorrichtungen ( z. B. Küche, Beamer, Bühne usw.) werden grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig vermietet, da hier die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 12 UStG nicht greift.
Des Weiteren sollen die Entgelte aufgrund der gestiegenen Preise für die Beschaffung der Betriebsstoffe sowie der gestiegenen Kosten für die Instandhaltung der städtischen Objekte geringfügig erhöht werden. Dies bedeutet jedoch bei Weitem keine kostendeckende Anpassung.
Entsprechend der vorstehend dargelegten Sachverhalte macht sich der Erlass einer einheitlichen, den gesetzlichen Vorschriften angepassten Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden zum 01.01.2023 zwingend erforderlich.
*) Beschluss laut Beschlussvorschlag – unter der Maßgabe, dass die Räumlichkeiten der Feuerwehrgerätehäuser Springstille und Wernshausen aufgenommen werden. Daraus ergeben sich nachstehende Anpassungen, die in den Anlagen vom 2022-11-10 zur Beschlussvorlage entsprechend berücksichtigt sind: § 1 Geltungsbereich wird im Absatz 1 um Punkt v) Springstille, Hergeser Weg 1, Raum Feuerwehrgerätehaus und Punkt w) Wernshausen, Alexander-Puschkin-Straße 7, Raum Feuerwehrgerätehaus ergänzt § 2 Allgemeines wird der Absatz 4 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert § 5 Benutzungszeiten wird der Absatz 1 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert § 9 Benutzungsentgelt und Kaution wird der Absatz 1 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert Anlage 1 wird um den Raum im Feuerwehrgerätehaus Springstille und um den Raum im Feuerwehrgerätehaus Wernshausen erweitert.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||