Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 106/22  

 
 
Betreff: Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/4 Liegenschaften und Forsten Bearbeiter/-in: Wehowski, Nadine
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.10.2022 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
07.11.2022 
30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (082/22S)
Anlagen:
Benutzungs-und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden
Anlage 1 und 2 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden
Handout_Gegenüberstellung Preise ALT und Neu
2022-11-10 - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden
2022-11-10 - Anlage 1 und 2 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.01.2023.

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die Entgelt- und Benutzungsordnung für die im Eigentum bzw. in Trägerschaft der Stadt Schmalkalden stehenden Gebäude und Räumlichkeiten wurde in der Stadtratssitzung am 05.05.2003 beschlossen und mit der Ersten Ordnung zur Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Gebäuden und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.03.2012 angepasst.  

 

Derzeit bestehen für die Nutzungsüberlassung von Gebäuden und Räumlichkeiten in der Stadt Schmalkalden und der ehemals selbstständigen Gemeinde Wernshausen getrennte Entgelt- und Benutzungsordnungen.

 

Für die zur Nutzungsüberlassung vorgesehenen Gebäude und Räumlichkeiten der seit dem 06.07.2018 in die  Stadt Schmalkalden eingegliederten Gemeinde Springstille besteht keine Entgelt- und Benutzungsordnung.

 

Darüber hinaus stellt die Nutzungsüberlassung von städtischen Gebäuden und Räumlichkeiten durch die Stadt Schmalkalden eine unternehmerische, steuerbare Leistung dar und unterliegt damit, aufgrund der  Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), ab dem 01.01.2023 der Umsatzsteuerpflicht.

 

Die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden sowie von Grund und Boden sind gemäß § 4 Nr. 12a UStG steuerbefreit.

Gemäß § 9 Absatz (1) UStG kann auf die vorgenannte Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden, sofern das Grundstück an einen Unternehmer vermietet/verpachtet wird, der dies für unternehmerische Zwecke nutzt.

Von dieser Option macht die Stadt Schmalkalden jedoch keinen Gebrauch. 

 

Betriebsvorrichtungen ( z. B. Küche, Beamer, Bühne usw.) werden grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig vermietet, da hier die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 12 UStG nicht greift.

 

Des Weiteren sollen die Entgelte aufgrund der gestiegenen Preise für die Beschaffung der Betriebsstoffe sowie der gestiegenen Kosten für die Instandhaltung der städtischen Objekte geringfügig erhöht werden. Dies bedeutet jedoch bei Weitem keine kostendeckende Anpassung.

 

Entsprechend der vorstehend dargelegten Sachverhalte macht sich der Erlass einer einheitlichen, den gesetzlichen Vorschriften angepassten Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden zum 01.01.2023 zwingend erforderlich. 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe
       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen:

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden (Entwurf);

Anlage 1 und 2 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden;

Handout Gegenüberstellung Preis Alt und Neu für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

11.10.2022

4

-

-

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

22.09.2022

4

-

-

X

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

Stadtrat

07.11.2022

20

-

-

X 

*)

 

*)

Beschluss laut Beschlussvorschlag – unter der Maßgabe, dass die Räumlichkeiten der Feuerwehrgerätehäuser Springstille und Wernshausen aufgenommen werden. Daraus ergeben sich nachstehende Anpassungen, die in den Anlagen vom 2022-11-10 zur Beschlussvorlage entsprechend berücksichtigt sind:

§ 1 Geltungsbereich wird im Absatz 1 um Punkt v) Springstille, Hergeser Weg 1, Raum Feuerwehrgerätehaus und Punkt w) Wernshausen, Alexander-Puschkin-Straße 7, Raum Feuerwehrgerätehaus ergänzt

§ 2 Allgemeines wird der Absatz 4 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert

§ 5 Benutzungszeiten wird der Absatz 1 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert

§ 9 Benutzungsentgelt und Kaution wird der Absatz 1 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert

Anlage 1 wird um den Raum im Feuerwehrgerätehaus Springstille und um den Raum im Feuerwehrgerätehaus Wernshausen erweitert.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs-und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden (420 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 und 2 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden (629 KB)    
Anlage 3 3 Handout_Gegenüberstellung Preise ALT und Neu (592 KB)    
Anlage 4 4 2022-11-10 - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden (408 KB)    
Anlage 5 5 2022-11-10 - Anlage 1 und 2 zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden (624 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   11.11.2022 10:01:09   Michaela Dehler