Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt die in der Anlage beigefügte Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung von Notunterkünften der Stadt Schmalkalden (Notunterkunfts-Kostensatzung).
Begründung:
Die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts tritt zum 1.1.2023 in Kraft, die geänderte Rechtslage ist verpflichtend anzuwenden und erfordert in diesem Zusammenhang eine Anpassung der Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung von Notunterkünften der Stadt Schmalkalden (Notunterkunfts-Kostensatzung) bezüglich der Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche zuzüglich der Benutzungsgebühr hinzuzurechnen ist.
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