Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 130/22  

 
 
Betreff: Umbau und Sanierung Weidebrunner Gasse 28
hier: Bereitstellung von Städtebaufördermitteln für den Mehraufwand
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Hauck, Bianka
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
07.11.2022 
30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zurückgestellt   
12.12.2022 
31. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (106/22S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1.    Für die denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes Weidebrunner Gasse 28 werden auf der Grundlage der neu berechneten Wirtschaftlichkeit zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Bund- Länder- Programms für städtebaulichen Denkmalschutz bis zu einer Höhe von 554.000,00 € im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.
     
  2.    Der durch die Stadt Schmalkalden zu leistende Eigenanteil von 20% beträgt bis zu 110.800,00 €
    und ist im Haushaltsplan 2023 einzustellen.

 

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die sprunghaft ansteigenden Baukosten infolge von Material- und Lohnkostensteigerungen sowie Verzöge-rungen im Bauablauf aufgrund Arbeitskräfte- und Materialmangels führten dazu, dass der ursprüngliche Finanzierungsplan des Bauherrn für das Sanierungsvorhabens Weidebrunner Gasse 28 nicht umsetzbar ist. Zur Kostenreduzierung erfolgen umfangreiche Abbruch- und Umbauarbeiten im Altbau seitens des Bauherrn in Eigenleistung. Aufgrund des enorm hohen finanziellen und baulichen Aufwands beim Ausbau des Dachs durch die notwendige Erneuerung des Dachtragwerks und statischer Ertüchtigungsmaßnahmen, verzichtet der Bauherr auf die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum und damit auf eingeplante Mieteinnahmen. Trotz der Maßnahmen erhöhen sich die Gesamtkosten von ursprünglich 4.606.000 € auf 4.710.000 €.

Der neu berechnete förderfähige Kostenerstattungsbetrag erhöht sich mit den zu erwartenden Gesamtkosten und den wegfallenden Mieteinnahmen im Dachgeschoss von 1.289.000 € auf 1.843.000 €. Um die Fertigstellung des historisch und städtebaulich herausragenden Gebäudekomplexes Weidebrunner Gasse 28 nicht zu gefährden, beabsichtigt die Stadt Schmalkalden, die zusätzliche Förderung im Rahmen des Bund- Länder- Programms für städtebaulichen Denkmalschutz bis zu einer Höhe von 554.000,00 € bereitzustellen.

Bund und Land Thüringen tragen davon 80%, 443.200 €, die Stadt Schmalkalden 20%, 110.800,00 €.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von: 443.200,00 €

       HHSt: 6150.3610

Ausgabe:

       in Höhe von: 554.000,00 €

       HHSt: 6150.9401

siehe Begründung

 

Unter dem Vorbehalt, dass die dementsprechend erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2023 sowie in dem dazugehörigen Finanzplan und Investitionsprogramm Berücksichtigung finden und der dementsprechende Haushaltsplan 2023 Rechtskraft erlangt.

 

Schmalkalden, den 02.12.2022

 

gez. Werner

Kämmerer

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Stadtrat

07.11.2022

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(Information)

 

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   06.12.2022 08:40:09   Thomas Kaminski