Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Der Bürgermeister erläutert, dass diese und die folgenden TOPs Anpassungen aufgrund der Umsetzung des § 2b UStG beinhalten.
Hinsichtlich der mietbaren städtischen Objekte wurden, gemäß der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die Feuerwehrgerätehäuser aufgenommen, um den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren oder den Mitgliedern der Feuerwehrvereine zu ermöglichen, die Räume in den Feuerwehrgerätehäusern gegen ein niedriges Entgelt zu mieten. Die Abstimmung mit dem Stadtbrandmeister ist erfolgt. Aktuell fehlen die Räume in den Feuerwehrgerätehäusern Springstille und Wernshausen. Diese sollen noch ergänzt werden.
Herrn Liebaug interessiert aufgrund der Beratung des Sachverhalts im Haupt- und Finanzausschuss, warum die Feuerwehrgerätehäuser zunächst von der Mietbarkeit ausgenommen waren. Dazu erläutert der Bürgermeister, dass unter anderem unterschiedliche Preise immer wieder zu Streitigkeiten führten. Diese sind nun klar – und entgegenkommend – geregelt.
Herr Abicht merkt an, dass sich die AfD-Fraktion ebenfalls mit der Beschlussvorlage auseinandergesetzt hat und hier – abweichend zu den beiden folgenden Beschlussvorlagen – zustimmen kann.
Unter der Maßgabe, nachstehende Änderungen aufzunehmen, stimmen die Stadträte der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten einstimmig zu: § 1 Geltungsbereich wird im Absatz 1 um Punkt v) Springstille, Hergeser Weg 1, Raum Feuerwehrgerätehaus und Punkt w) Wernshausen, Alexander-Puschkin-Straße 7, Raum Feuerwehrgerätehaus ergänzt § 2 Allgemeines wird der Absatz 4 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert § 5 Benutzungszeiten wird der Absatz 1 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert § 9 Benutzungsentgelt und Kaution wird der Absatz 1 mit Verweis auf §1 Absatz 1 um Buchstabe v) und w) erweitert Anlage 1 wird um den Raum im Feuerwehrgerätehaus Springstille und um den Raum im Feuerwehrgerätehaus Wernshausen erweitert.
Beschluss Nr. 082/22S
Der Stadtrat beschließt die zu dieser Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten der Stadt Schmalkalden mit Wirkung zum 01.01.2023.
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