Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Die bis dato gültige Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden wurden letztmalig im Jahr 2009 geändert und entsprechend der Kosten angepasst. Die Bürger und die Verwaltung haben sich bisher nach den Satzungen und Gebührensatzungen der Stadt Schmalkalden bzw. der Gemeinde Wernshausen zu richten. Sowohl von der Rechnungsprüfung als auch von der Rechtsaufsicht des Landratsamts Schmalkalden wurde eine Vereinheitlichung der Satzung und insbesondere eine Kalkulation der Friedhofsgebühren für alle Friedhöfe der Stadt Schmalkalden und ihrer Ortsteile mehrfach angemahnt.
Mit der Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes ist ein weiterer Umstand eingetreten, der dazu führen muss, dass die Friedhofsatzung und die Friedhofsgebührensatzungen anzupassen ist, denn bei den Kosten für einzelne Grabarten ist ab dem 01.01.2023 aktuell gültigen Umsatzsteuer auszuweisen.
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