Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 112/22  

 
 
Betreff: Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung ab 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60 Bauamt Beteiligt:60/3 Tiefbau und Grünflächen
Bearbeiter/-in: Hilpert, Lothar   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
05.10.2022    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtsanierung und Umweltschutz      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.10.2022 
24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport Vorberatung
01.11.2022    Erweiterte Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Stadtrat Entscheidung
07.11.2022 
30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden zurückgestellt   
Anlagen:
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden ENTWURF 04.10.2022
Mögliche Fehlbedarfe_bei_Kappung_Stand_10.10.2022
Entwurf Fassung 29.09.22_Stand 05.10.2022

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden und seiner Ortsteile, mit Ausnahme des Ortsteils Springstille.
  2. Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden und seiner Ortsteile, mit Ausnahme des Ortsteils Springstille.
  3. Beide Satzungen sollen zum 01.01.2023 ihre Rechtskraft erlangen.
  4. Die aktuell gültigen Friedhofsatzungen der Stadt Schmalkalden und der ehemalig selbständigen Gemeinde Wernshausen treten mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
  5. Die aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Schmalkalden und der ehemalig selbständigen Gemeinde Wernshausen treten mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
     

 

 

 

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Begründung:

 

Die bis dato gültige Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden wurden letztmalig im Jahr 2009 geändert und entsprechend der Kosten angepasst. Die Bürger und die Verwaltung haben sich bisher nach den Satzungen und Gebührensatzungen der Stadt Schmalkalden bzw. der Gemeinde Wernshausen zu richten.

Sowohl von der Rechnungsprüfung als auch von der Rechtsaufsicht des Landratsamts Schmalkalden wurde eine Vereinheitlichung der Satzung und insbesondere eine Kalkulation der Friedhofsgebühren für alle Friedhöfe der Stadt Schmalkalden und ihrer Ortsteile mehrfach angemahnt.

 

Mit der Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes ist ein weiterer Umstand eingetreten, der dazu führen muss, dass die Friedhofsatzung und die Friedhofsgebührensatzungen anzupassen ist, denn bei den Kosten für einzelne Grabarten ist ab dem 01.01.2023 aktuell gültigen Umsatzsteuer auszuweisen.
 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlagen

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

11.10.2022

-

-

-

 

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

05.10.2022

-

-

-

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

01.11.2022

-

-

-

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

Ortsteilrat Grumbach

24.10.2022

-

-

-

 

 

Ortsteilrat Wernshausen

02.11.2022

-

-

-

 

 

Ortsteilrat Asbach

03.11.2022

-

-

-

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden ENTWURF 04.10.2022 (118 KB)    
Anlage 2 2 Mögliche Fehlbedarfe_bei_Kappung_Stand_10.10.2022 (83 KB)    
Anlage 3 3 Entwurf Fassung 29.09.22_Stand 05.10.2022 (170 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   04.11.2022 10:35:37   Michaela Dehler