Die Friedhofssatzung der Stadt Schmalkalden und seiner Ortsteile, mit Ausnahme des Ortsteils Springstille.
Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schmalkalden und seiner Ortsteile, mit Ausnahme des Ortsteils Springstille.
Beide Satzungen sollen zum 01.01.2023 ihre Rechtskraft erlangen.
Die aktuell gültigen Friedhofsatzungen der Stadt Schmalkalden und der ehemalig selbständigen Gemeinde Wernshausen treten mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
Die aktuell gültigen Friedhofsgebührensatzungen der Stadt Schmalkalden und der ehemalig selbständigen Gemeinde Wernshausen treten mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
05.10.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie
N 7 - Empfehlung
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11.10.2022 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - Empfehlung
01.11.2022 - Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport
N 4 -
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