Die Westendstraße dient dem Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes. Daher wird die genannte Erschließungsanlage als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetzes vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560), eingestuft.
Die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Verkehrsfläche wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung dieser Straße für den öffentlichen Verkehr ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
15.11.2021 - Stadtrat
Ö 39 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 118/21S
Beschluss Nr. 118/21S
Der Stadtrat beschließt:
Die Westendstraße dient dem Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes. Daher wird die genannte Erschließungsanlage als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetzes vom 07.Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560), eingestuft.
Die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Verkehrsfläche wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung dieser Straße für den öffentlichen Verkehr ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.