Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Widmung einer Gemeindestraße  

 
 
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 39 Beschluss:118/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:15
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 165/21 Widmung einer Gemeindestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Wierig, Dagmar

Die TOPs 39 und 40 werden gemeinsam beraten.

Der Bürgermeister informiert, dass eine Widmung auch durch tatsächliche Inanspruchnahme erfolgen kann. Dies führt manchmal aber zu Irritationen. Die Widmung soll deshalb zur rechtlichen Klarstellung durchgeführt werden.

 

In der Westendstraße betrifft dies unter anderem den hinteren Teil, der auch von den Buslinien genutzt wird.

 

In Niederschmalkalden soll die Verkehrsfläche mit der Zufahrt zur Schwallunger Sandgrube sowie zwei weiteren Unternehmen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Eine Straßennamensgebung ist damit nicht verbunden.

 

Die Stadträte fassen einstimmig folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss Nr. 118/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Westendstraße dient dem Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes. Daher wird die genannte Erschließungsanlage als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetzes vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560), eingestuft.

 

  1. Die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Verkehrsfläche wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

  1. Die Widmung dieser Straße für den öffentlichen Verkehr ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

18

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