Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Schmalkalden vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063.17, stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2017 fest.
Begründung:
Die Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2017 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geprüft.
Die vorgenannte Prüfbehörde hat mit Datum vom 31.05.2021 den Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2017 erstellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Unter Zugrundelegung der Ausführungen im Schlussbericht vom 31.05.2021 kann zusammenfassend bemerkt werden, dass die Haushaltsrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2017 mit einem ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt abschließt, die Jahresrechnung 2017 ordnungsgemäß aufgestellt sowie die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurden.
Gravierende Beanstandungen, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden, haben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung 2017 nicht ergeben. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.
Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat auf der Grundlage des Schlussberichtes des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
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