Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 122/21  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Gemeinde Springstille für das Haushaltsjahr 2015
Hier: Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
14.10.2021    Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.10.2021 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
15.11.2021 
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (104/21S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Springstille vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.067.15, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Gemeinde Springstille für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Springstille für das Haushaltsjahr 2015 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geprüft.

 

Die vorgenannte Prüfbehörde hat den Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2015 erstellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021 ist bereits der Beschlussvorlage Nr. BV 121/21 als Anlage beigefügt. Auf diesen Schlussbericht wird hiermit Bezug genommen.

 

 

Unter Zugrundelegung der Ausführungen im Schlussbericht vom 31.05.2021 kann zusammenfassend bemerkt werden, dass die Haushaltsrechnung der Gemeinde Springstille für das Haushaltsjahr 2015 mit einem ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt abschließt, die Jahresrechnung 2015 ordnungsgemäß aufgestellt sowie die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurden.

 

Gravierende Beanstandungen, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden, haben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung 2015 nicht ergeben. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.

 

Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat auf der Grundlage des Schlussberichtes des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

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Anlage:

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

19.10.2021

4

-

1

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

14.10.2021

3

0

1

x

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   02.11.2021 11:24:13   Michaela Dehler