Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag: 1. Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 210, Jorge-Semprün-Platz 4; 99423 WEIMAR - Landratsamt Schmalkalden-Meinigen, Bauamt/Kreisplanung, Obertshäuser Platz 1, 98617 MEININGEN - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Ref. 42 / Agrarstruktur, August-Bebel-Str. 2, - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Zweigstelle Meiningen, Frankental 1, 98617 - Thüringer Landesamt f. Bau und Verkehr, Region Südwest, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT - Werraenergie GmbH, August-Bebel-Str. 36 - 38, 36433 BAD SALZUNGEN - TransnetBW GmbH SuedLink, Pariser Platz/Osloser Str. 15-17, 70173 STUTTGART - Telefonica germany GmbH & Co.KG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 MÜNCHEN - Ericsson Service GmbH, Prinzenallee 21, 40549 DÜSSELDORF
b) ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:
- Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg Haus 12, - Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologie; Waldhaussiedlung 8, - Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Bahnhofstr. 4 - 8, 98527 SUHL - Thüringer Fernwasserversorgung , Haarbergstr. 37, 99097 ERFURT - 50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, 10557 BERLIN - Vodafon Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 1, 90449 NÜRNBERG - TenneT TSO GmbH SuedLink, Bernecker Str. 70, 95448 BAYREUTH - Gemeinde Floh-Selingenthal, Bahnhofstr. 4, 98539 FLOH-SELINGENTHAL - Stadtverwaltung Steinbach-Hallenbach, Rathausplatz 2, 98587 STEINBACH-HALLENBACH - Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR
c) Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum 28.05.2021 nicht geäußert: - Thüringer Forstamt Schmalkalden, Schlossberg 11, 98574 SCHMALKALDEN - Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR - Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Meiningen, Hoffnung 30, - Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen, Leipziger Str. 21, 98617 MEININGEN - Handwerkskammer Südthüringen, Rosa-Luxemburg-Str. 7 - 9, 98527 SUHL - GEspringWasser Schmalkalden, Gothaer Str. 2a, 98574 SCHMALKALDEN - TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Region Mitte, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT - Deutsche Telekom, T-Com, PF 900102, 9914 ERFURT - Energieversorgung Schmalkalden GmbH, Auer Gasse 2 - 4, 98574 SCHMALKALDEN - Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99198 ELXLEBEN - GDMcom, Braunstr. 7, 04347 LEIPZIG - Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA), Tulpenfeld 4, - Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra, Marktwasserweg 2, 98617 MEININGEN - Gemeinde Schwallungen, Lindenhöhe 10, 98590 SCHWALLUNGEN - Gemeinde Breitungen, Rathausstr. 24, 98597 BREITUNGEN
d) Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch 1 Bürger/Einwender vorgebracht.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
3. Die abgewogenen Anregungen sind in der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme
4. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses .
Begründung:
Allgemein: Mit der Ausweisung eines Plangebietes für Gewerbe- und Industrieansiedlung im Bereich des Verkehrsknotens B 19 / L 1026 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dem dringenden Bedarf des Mittelzentrums und Wirtschaftsstandortes Schmalkalden nach geeigneten Entwicklungsflächen zu entsprechen. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt Schmalkalden besteht eine dringende Nachfrage nach gewerblich bzw. industriell zu nutzenden Flächen. Der aktuelle Flächenbedarf resultiert größtenteils aus den Erweiterungsabsichten von bereits in Schmalkalden ansässigen Unternehmen.
Die Plangebietsfläche besitzt aufgrund ihrer guten Verknüpfung mit dem überregionalen Verkehrsnetz mit direkter, ortsdurchfahrtsfreier Anbindung und aufgrund der Größe der verfügbaren Fläche eine besondere Standortgunst und Wirtschaftlichkeit.
Mit dem Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Niederschmalkalden, Flur 0: - 592/3, 593/4-17, 595, 612, 614/2-4, 614/7, 614/12-15, 616, 617/6-9, 618/1-2, 619/6-8 und 622/4-6 komplett und teilweise die Flurstücke 593/2-3, 596, 597/2, 598/2, 599, 600, 607/2-5, 608/2; 609/2-5, 610/2, 613, 614/8-11, 615, 616, 619/2, 621/2, 1193 und 1194.
Für externe Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke außerhalb des Geltungsbereiches in die Planung einbezogen.
Beteiligungsverfahren (gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs.3 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden hat am 19.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gefasst.
Das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Am 01.03.2021 hat der Stadtrat der Stadt Schmalkalden den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Februar 2021, wurde im Zeitraum vom 29.03.2021 bis einschließlich 05.05.2021 öffentlich ausgelegt (Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.03.2021 (Hinweis auf Schreibfehler zum Abgabetermin am 23.03.2021) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes (Stand Februar 2021) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll geprüft und am 12.07.2021 den Abwägungsbeschluss gefasst. Die Planänderungen, Anregungen und Hinweise wurden eingearbeitet. Im Ergebnis fand ein erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19" wurde gebilligt und die Auslage gem. § 4a Abs. BauGB beschlossen. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet an der B 19", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand September 2021, wurde im Zeitraum vom 25.10.2021 bis einschließlich 08.11.2021 öffentlich ausgelegt (Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB).
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.10.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind alle eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken in das Abwägungsverfahren einzubeziehen und gerecht gegeneinander und untereinander abzuwägen.
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