Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 129/21  

 
 
Betreff: Sonderbericht zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018
Hier: Feststellung des Sonderberichtes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
14.10.2021    Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.10.2021 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
15.11.2021 
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (111/21S)
Anlagen:
Springstille_Sonderprüfung Bericht_2018_Digital

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Im Zusammenhang mit den geprüften Jahresrechnungen der Gemeinde Springstille für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) den Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018 vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.67-TP.18, fest.

 

 

 

 

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Begründung:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Schmalkalden hat im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Springstille für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 auch die Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018 vorgenommen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen erstellte mit Datum vom 31.05.2021 den Sonderbericht zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018. Der Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Unter Zugrundelegung der Feststellungen des Sonderberichtes vom 31.05.2021 sowie der Ausführungen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Springstille für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 kann zusammenfassend festgestellt werden, dass sich bei der Prüfung keine gravierenden Beanstandungen ergeben haben, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.

 

Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat über die Feststellung des Sonderberichtes sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

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Anlage: Sonderbericht zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde

                     Springstille im Jahr 2018 vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.067-TP.18

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

19.10.2021

6

-

-

x

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

14.10.2021

4

0

0

x

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Springstille_Sonderprüfung Bericht_2018_Digital (507 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   02.11.2021 11:33:22   Michaela Dehler