Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Im Zusammenhang mit den geprüften Jahresrechnungen der Gemeinde Springstille für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 stellt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) den Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018 vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.67-TP.18, fest.
Begründung:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Schmalkalden hat im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Springstille für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 auch die Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018 vorgenommen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen erstellte mit Datum vom 31.05.2021 den Sonderbericht zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018. Der Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Unter Zugrundelegung der Feststellungen des Sonderberichtes vom 31.05.2021 sowie der Ausführungen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Springstille für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 kann zusammenfassend festgestellt werden, dass sich bei der Prüfung keine gravierenden Beanstandungen ergeben haben, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.
Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat über die Feststellung des Sonderberichtes sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
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