Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 140/21  

 
 
Betreff: Sonderbericht zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018
Hier: Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
14.10.2021    Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.10.2021 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
15.11.2021 
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (112/21S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des Sonderberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.067-TP.18, sowie auf der Grundlage der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in dem Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Springstille für das Haushaltsjahr 2018 vom 31.05.2021 beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018 die Entlastung der Bürgermeister.

 

 

 

 

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Begründung:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Schmalkalden hat im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Springstille für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 auch die Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018 vorgenommen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen erstellte mit Datum vom 31.05.2021 den Sonderbericht zur Prüfung ausgewählter Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Gemeinde Springstille im Jahr 2018. Der Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021 ist bereits der Beschlussvorlage Nr. BV 129/21 als Anlage beigefügt. Auf diesen Sonderbericht wird hiermit Bezug genommen.

 

Unter Zugrundelegung der Feststellungen des Sonderberichtes vom 31.05.2021 sowie der Ausführungen in dem Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Springstille für das Haushaltsjahr 2018 vom 31.05.2021 kann zusammenfassend festgestellt werden, dass sich bei der Prüfung keine gravierenden Beanstandungen ergeben haben, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.

 

Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat über die Feststellung des Sonderberichtes sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

 

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Anlage:

 

 

 

 

Bürgermeister

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

19.10.2021

4

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Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

14.10.2021

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  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   02.11.2021 11:34:16   Michaela Dehler