Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Mittelstille, Straße der Freundschaft 1 hier: Grundsatzentscheidung und Vorgriff auf den Haushaltsplan 2022  

 
 
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 36 Beschluss:115/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:15
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 159/21 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Mittelstille, Straße der Freundschaft 1
hier: Grundsatzentscheidung und Vorgriff auf den Haushaltsplan 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/2 Hochbau und Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Heimann, Ines

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Beschlussfassung im öffentlichen Sitzungsteil eine Grundsatzentscheidung darstellt: für ein neues Feuerwehrgerätehaus im OT Mittelstille, für den neuen Standort „Straße der Freundschaft 1“, sowie für das zur Verfügung stellen entsprechender Haushaltsmittel in den nächsten 2-3 Jahren.

Der Neubau ist förderfähig.

 

Herr Gellert als Ortsteilbürgermeister möchte für die Maßnahme werben. Das Thema wird im Ortsteil sehr emotional betrachtet. Eine städtebauliche Lösung war dringend herbeizuführen. Ein Planungsvorschlag mit optimaler Grundstücksaufteilung für alle Belange wurde durch ein Ingenieurbüro unterbreitet. Der Ortsteilrat hat zugestimmt und möchte das Projekt gerne begleiten. Die anliegenden Bewohner sollen bei der weiteren Planung ebenfalls „mitgenommen“ werden, um eine gute Gesamtlösung zu finden. Ebenso die Feuerwehrkameraden, die sich über die Entscheidung zum Neubau freuen.

 

Herr Abicht teilt mit, dass seine Fraktion der Grundsatzentscheidung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses zustimmt, dem Prozedere dazu jedoch nicht. Der Haushalt 2021 enthält etwa 500.000 € für diese Maßnahme. Nunmehr werden fast 1,5 Mio. € für den Neubau über mehrere Haushaltsjahre veranschlagt. Seiner Meinung nach ist daher eine Verpflichtungsermächtigung gemäß § 59 ThürKO vorzusehen. 

Der Kämmerer erklärt, dass die Bindung mit einer Verpflichtungsermächtigung keine Pflicht für eine Kommune ist. Eine Absichtserklärung des Beschlussgremiums ist ausreichend, um den politischen Willen zu bekunden, eine Maßnahme mit dem vorgesehenen inhaltlichen Umfang sowie im zeitlichen und im finanziellen Rahmen durchzuführen.

Herr Abicht hat sowohl vom Rechnungsprüfungsamt als auch von der Kommunalaufsicht die Auskunft erhalten, dass aufgrund des beabsichtigten Haushaltsvorgriffs definitiv § 59 ThürKO anzuwenden wäre, da die Haushalte mehrerer Jahre belastet werden. Alternativ wäre ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Dem widerspricht der Kämmerer, da sonst jede finanzielle Investition, die sich über mehrere Jahre hinzieht, einer Verpflichtungsermächtigung bedarf. Dies hat die Rechtsaufsicht bisher nicht verlangt. Es ist ausreichend, wenn die Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Gesamtfinanzierung im Haushaltsplan und im Investitionsprogramm enthalten und abgebildet sind.

 

Herr Liebaug möchte die Maßnahme an sich unterstützen. Er bittet hinsichtlich des Haushaltsvorgriffs aber darum, dass den Stadträten eine Übersicht vorgelegt wird, in welcher Größenordnung Haushaltsmittel über Vorgriffe für 2022 und Folgejahre bereits gebunden sind. Für den besseren Gesamtüberblick wäre diese Übersicht zur nächsten Stadtratssitzung bzw. bis Jahresende 2021 wünschenswert.

Herr Abicht ergänzt, dass die Summe bei dieser Investitionsmaßnahme dreimal so hoch ist, wie ursprünglich für 2021 geplant. Auch deshalb hat er Bedenken, dem finanziellen Rahmen dieser Investitionsmaßnahme zuzustimmen. Er schlägt daher vor, per Änderungsantrag auf den Haushaltsvorgriff zu verzichten und nur die Grundsatzentscheidung zu treffen.

Dem widerspricht der Bürgermeister, da der Vorgriff eine Priorisierung einer Maßnahme gegenüber anderen Maßnahmen bedeutet, die dann vorrangig haushaltstechnisch abzubilden ist. Sollte der Haushalt es nicht hergeben, entfällt die Maßnahme – im Gegensatz zur Verpflichtungsermächtigung – trotz Priorisierung. Aus Gründen eines fairen, transparenten Umgangs ist für Herrn Kaminski nicht nur der politische Wille als Grundsatzentscheidung für eine Investitionsmaßnahme erforderlich, sondern gleichzeitig müssen die dafür benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Maßnahme auch umgesetzt werden kann.

Herr Abicht hätte die Verdreifachung der Kosten gerne vorberaten, um die Entwicklung dieser Kostensteigerung nachvollziehen zu können. Der Bürgermeister entgegnet, dass die Maßnahme inklusive Bauvolumen bereits im Bauausschuss vorgestellt wurde. Die Immobilie am Altstandort wird aufgegeben und der komplette Neubau befürwortet.

Herr Simon fragt an, ob sich die Maßnahme auf spätere Jahre verschiebt, wenn jetzt kein Geld über den Vorgriff bereitgestellt wird, da somit keine Planungskosten zur Verfügung stehen würden und keine Planungsaufträge vergeben werden könnten. Dies bestätigt Herr Kaminski. Dass im OT Mittelstille bezüglich des Feuerwehrgerätehauses ein städtebauliches Problem zu lösen ist, war bekannt. Nunmehr ist zu klären, was, wie und zu welchen Kosten dies umgesetzt wird. Damit die Planer die Fachplanungen vornehmen können, ist der Vorgriff nötig. Schätzungsweise ein halbes Jahr an Zeit werden die Fachplanungen andauern. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Maßnahme mit den eingeplanten finanziellen Mitteln nicht in der vorgesehenen Zeit umsetzbar ist, wäre die Maßnahme gegebenenfalls in mehrere Abschnitte aufzuteilen, damit die Umsetzung machbar bleibt.

Herr Gellert merkt an, dass im nichtöffentlichen Sitzungsteil die ersten Fachplanungsaufträge vergeben werden sollen. Die weitere finanzielle Darstellung im Haushalt 2022 muss in jedem Fall erfolgen – im mittelfristigen Finanzplan oder mit Verpflichtungsermächtigung.

 

Herr Dr. Svoboda bestätigt, dass die Maßnahme einschließlich Kosten in der vorletzten Bauausschuss-Sitzung (08.09.2021) vorgestellt und beraten wurde, einschließlich Vorschlägen zur Kostenminimierung.

 

Herr Peter Hammen weist auf einen Schreibfehler im letzten Satz der Beschlussvorlage hin: der Fördermittelantrag muss bis zum 15.01.2022 (anstatt 2021) gestellt werden.

Der Bürgermeister ergänzt, dass auch hinsichtlich der Fördermittel (Darstellung der Eigenmittel) die Beschlussfassung heute erfolgen soll.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Herr Lorenz stellt die Beschlussvorlage daher zur Abstimmung, die wie folgt entschieden wird:

 

 


Beschluss Nr. 115/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Schmalkalden errichtet im OT Mittelstille ein neues Feuerwehrgerätehaus.

 

  1. Im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahme Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Mittelstille sind im Haushaltsplan 2022 sowie dem dazugehörigen Finanzplan und Investitionsprogramm folgende      finanzielle Mittel bereitzustellen:

 

Haushaltstelle 1300.001.3610  Haushaltstelle 1300.001.9400

 2022  125.160,90 €    156.002,55 €

 2023  455.182,28 €    651.818,89 €

 2024  423.682,97 €    651.819,96 €

 2028              0,00 €            3.805,92 €

 

  1. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im

OT Mittelstille werden für Fachplanungen Gebäude, Freianlagen, HLS und Tragwerk im Wege eines Vorgriffes auf den Haushalt 2022 betreffend die Haushaltsstelle 1300.001.9400 Ausgaben in Höhe von 132.203,88 € und betreffend die Haushaltsstelle 1300.001.3610 Einnahmen in Höhe von 106.007,26 € beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Mittelstille zu veranlassen.

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

16

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2

-

-