Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Widmung einer Gemeindestraße  

 
 
20. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 40 Beschluss:119/21S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 22:15
Raum: Bürgerhaus "Werra-Aue"
Ort:
BV 166/21 Widmung einer Gemeindestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Wierig, Dagmar

Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage, nach gemeinsamer Beratung mit TOP 39, zur Abstimmung, der wie folgt zugestimmt wird:

 

 


Beschluss Nr. 119/21S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Gemeindestraße, die in der Gruber Lahn liegt, Gemarkung Niederschmalkalden, dient dem Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes. Daher wird die genannte Erschließungsanlage als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetzes vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560), eingestuft.

 

  1. Die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Verkehrsfläche wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

  1. Die Widmung dieser Straße für den öffentlichen Verkehr ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

17

-

1

-

-