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Der Vorsitzende stellt die Beschlussvorlage, nach gemeinsamer Beratung mit TOP 39, zur Abstimmung, der wie folgt zugestimmt wird:
Beschluss Nr. 119/21S Der Stadtrat beschließt: - Die Gemeindestraße, die in der Gruber Lahn liegt, Gemarkung Niederschmalkalden, dient dem Verkehr innerhalb des Gemeindegebietes. Daher wird die genannte Erschließungsanlage als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Straßengesetzes vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 560), eingestuft.
- Die im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Verkehrsfläche wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Die Widmung dieser Straße für den öffentlichen Verkehr ist in der durch § 6 des Thüringer Straßengesetzes bestimmten Form vorzunehmen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 17 | - | 1 | - | - |
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