Auf der Grundlage des Sonderberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063-TP.14-18, sowie auf der Grundlage der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Schmalkalden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Stadt Schmalkalden in den Jahren 2014 bis 2018 die Entlastung des Bürgermeisters.
14.10.2021 - Rechnungsprüfungsausschuss
N 14 - Empfehlung
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19.10.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 14 - Empfehlung
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Sonderberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063-TP.14-18, sowie auf der Grundlage der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Schmalkalden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Stadt Schmalkalden in den Jahren 2014 bis 2018 die Entlastung des Bürgermeisters.
Ja
Nein
Enthaltungen
Befangenheit
abwesend
5
-
-
1
-
15.11.2021 - Stadtrat
Ö 19 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 098/21S
Beschluss Nr. 098/21S
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Sonderberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 31.05.2021, AZ: 12-0768.063-TP.14-18, sowie auf der Grundlage der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Schlussberichten zur Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Schmalkalden für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 vom 31.05.2021 beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Bau- und Beschaffungsmaßnahmen der Stadt Schmalkalden in den Jahren 2014 bis 2018 die Entlastung des Bürgermeisters.