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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Informationen des Bürgermeisters |
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Ö 3 |
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Berichte aus den Ausschüssen |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Beschluss Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2023 |
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SR/2023/055 |
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Ö 6 |
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Ernennung des hauptamtlichen Ersten Beigeordneten zum 01.07.2023 und Leistung des Diensteides |
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Ö 7 |
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Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden - Hier: Erste Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Schmalkalden vom 12.12.2016 |
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BV 092/23 |
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Ö 8 |
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Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2019
Hier: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 |
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BV 074/23 |
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Ö 9 |
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Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020
Hier: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 |
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BV 076/23 |
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Ö 10 |
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Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021
Hier: Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 |
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BV 078/23 |
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Ö 11 |
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Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2019
Hier: Entlastung des Bürgermeisters |
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BV 075/23 |
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Ö 12 |
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Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020
Hier: Entlastung des Bürgermeisters |
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BV 077/23 |
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Ö 13 |
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Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2021
Hier: Entlastung des Bürgermeisters |
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BV 079/23 |
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Ö 14 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Hier: Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2023 |
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BV 073/23 |
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Ö 15 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Zentrale Dienste, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens; Ausstattung Ratskeller
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
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BV 098/23 |
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Ö 16 |
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Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
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BV 087/23 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: - Der Entwurf des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung mit Stand 14.06.2023 gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie der Entwurf der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht mit den umweltrelevanten Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB] zu unterrichten.
- Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
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21.06.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie |
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N 2 - Empfehlung |
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(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
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26.06.2023 - Stadtrat |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 105/23S |
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Beschluss Nr. 105/23S Der Stadtrat beschließt: - Der Entwurf des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung mit Stand 14.06.2023 gebilligt. - Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie der Entwurf der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht mit den umweltrelevanten Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen. - Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB] zu unterrichten. - Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Ja | Nein | Enthaltungen | Befangenheit | abwesend | 14 | 3 | 4 | - | - |
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Ö 17 |
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Genehmigung zum Vertragsabschluss der Stadt Schmalkalden mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG zur Durchführung einer Planfeststellung nach
§ 43h EnWG im Rahmen der Entwicklung und Erschließung des GI Interkom Schmalkalden-Schwallungen |
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BV 093/23 |
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Ö 18 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Zentrale Dienste, Baumaßnahmen; Sanierung Ratskeller
Hier: Überplanmäßige Ausgabe |
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BV 102/23 |
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Ö 19 |
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Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2023
Teilumverlegung der städtischen Entwässerungsleitung im Bereich Eichenrain, Gemarkung Schmalkalden, Flur 13, Flurstück 54/7
Hier: Außerplanmäßige Ausgabe |
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BV 103/23 |
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Ö 20 |
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Mitteilungen der Verwaltung / Anfragen der Politiker / Anfragen zur Niederschrift |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 096/23 |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 097/23 |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 100/23 |
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N 6 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 084/23 |
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N 7 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 090/23 |
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N 8 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 094/23 |
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N 9 |
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(nichtöffentlich) |
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BV 101/23 |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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