Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.20, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung des Bürgermeisters.
Begründung:
Die Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für Haushaltsjahr 2020 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geprüft.
Die vorgenannte Prüfbehörde hat den Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 erstellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 20.04.2023 ist bereits der Beschlussvorlage Nr. BV 076/23 als Anlage beigefügt. Auf diesen Schlussbericht wird hiermit Bezug genommen.
Unter Zugrundelegung der Ausführungen im Schlussbericht vom 20.04.2023 kann zusammenfassend bemerkt werden, dass die Haushaltsrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 mit einem ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt abschließt, die Jahresrechnung 2020 ordnungsgemäß aufgestellt und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurden.
Gravierende Beanstandungen, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden, haben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung 2020 nicht ergeben. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.
Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat auf der Grundlage des Schlussberichtes des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
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