Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 077/23  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020
Hier: Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
01.06.2023    Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.06.2023 
30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Empfehlung   
Stadtrat Entscheidung
26.06.2023 
35. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden ungeändert beschlossen  (101/23S)

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Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Schmalkalden vom 20.04.2023, AZ.: 12-0768.063.20, beschließt der Stadtrat der Stadt Schmalkalden gemäß § 80 Absatz (3) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hinsichtlich der geprüften Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

 

 

 

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Begründung:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Schmalkalden für Haushaltsjahr 2020 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geprüft.

 

Die vorgenannte Prüfbehörde hat den Schlussbericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 erstellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen vom 20.04.2023 ist bereits der Beschlussvorlage Nr. BV 076/23 als Anlage beigefügt. Auf diesen Schlussbericht wird hiermit Bezug genommen.

 

Unter Zugrundelegung der Ausführungen im Schlussbericht vom 20.04.2023 kann zusammenfassend bemerkt werden, dass die Haushaltsrechnung der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2020 mit einem ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt abschließt, die Jahresrechnung 2020 ordnungsgemäß aufgestellt und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurden.

 

Gravierende Beanstandungen, welche eine Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO ausschließen würden, haben sich bei der Prüfung der Jahresrechnung 2020 nicht ergeben. Das Prüfergebnis lässt die Entlastung des Bürgermeisters zu.

 

Gemäß § 80 Absatz (3) ThürKO hat der Stadtrat auf der Grundlage des Schlussberichtes des zuständigen Rechnungsprüfungsamtes über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von:

       HHSt:

Ausgabe:

       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung

 

 

 

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Anlage:

 

 

 

Das Dokument wurde maschinell erstellt und digital signiert von:

Amtsleiter

Kämmerer

Bürgermeister

 

Standpunkt der Ausschüsse

 

 

am

 

 

Ja

 

 

Nein

 

 

Enthaltung

 

Lt. Beschluss-
vorschlag

Änderung siehe Ergänzungs-
blatt

Haupt- und Finanzausschuss

13.06.2023

3

-

1

X

 

Bauwesen, Stadtsanierung u. Umweltschutz

 

 

 

 

 

 

Kultur, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

 

Soziales

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Verkehr

 

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

01.06.2023

2

-

1

X

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   15.06.2023 11:24:22   Michaela Dehler