Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
35. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 16 Beschluss:105/23S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:02 - 21:25
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 087/23 Bebauungsplan der Stadt Schmalkalden für das Wohngebiet "Krumme Hohle"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schmidt, Joachim

 

Herr Kaiser teilt mit, dass die Fraktion Die Linke gegen diese Art des Bauens im Außenbereich ist, da eine Abrundungssatzung dort ausreichend Wohnbebauung ermöglicht hätte. Nun wird jedoch viel Grünland für die Bebauung hergegeben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung liegt noch nicht vor und erfolgt erst im Rahmen der Auslegung; die Voruntersuchung hat lediglich die Erschließungsstraße betrachtet, nicht das Wohngebiet.

 

Herr Liebaug merkt an, dass er dem B-Plan grundsätzlich positiv gegenübersteht. Er bittet aber darum, den Stadträten die Unterlagen künftig früher zur Verfügung zu stellen (mindestens eine Woche vor der Sitzung). Herr Hilpert bittet, die Kurzfristigkeit zu entschuldigen. Da die Unterlagen erst am Montag eingestellt wurden, hatten die Mitglieder des Bauausschusses diese für die Sitzung am Mittwoch zusätzlich per E-Mail erhalten.

 

Auf die Wortmeldung von Herrn Kaiser entgegnet Herr Hilpert, dass die Umweltverträglichkeitsstudie vom Planungsbüro ist. Die Umweltverträglichkeitsprüfung bezieht sich auf das gesamte Gebiet und muss noch erfolgen, ebenso die Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange. Voraussetzung dafür ist der heute zu fassende Billigungs- und Auslegungsbeschluss, als zweiter Beschluss nach dem Aufstellungsbeschluss. Als dritter Beschluss ist der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen. Erst danach ist der B-Plan gültig. Dass der Stadtrat die Aufstellung unter der Maßgabe, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, beschlossen hat, ist unumstritten.

 

Herr Abicht erinnert daran, dass die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Bedingung der Fraktion AfD war, der Aufstellung zuzustimmen – auch vor dem Hintergrund der Thematik Außengebietsentwässerung Herrentälchen. Dem Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung sieht die AfD mit Spannung entgegen. Dem heutigen Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird die AfD zustimmen.

 

Weiterer Redebedarf besteht nicht. Der Stadtrat fasst sodann mehrheitlich folgenden Beschluss:

 


Beschluss Nr. 105/23S

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-                      Der Entwurf des Bebauungsplans für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ und der Entwurf der Begründung werden in der Fassung mit Stand 14.06.2023 gebilligt.

 

-                      Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Krumme Hohle“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie der Entwurf der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht mit den umweltrelevanten Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

-                      Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Wohngebiet „Krumme Hohle“ der Stadt Schmalkalden [Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB] zu unterrichten.

 

-                      Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

14

3

4

-

-