Der Stadtrat beschließt die in der Anlage unter Punkt 1. beigefügte Fortschreibung derKita-Konzeption 2030 sowie die ebenfalls in der Anlage unter Punkt 6. beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und Gebühren für die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Schmalkalden.
Ferner beschließt der Stadtrat auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten (sogenannte Servicepauschalen) in der kalkulierten Höhe von 3,00 € je Kind und Betreuungstag zu verzichten.
03.06.2025 - Haupt- und Finanzausschuss
N 6 - Empfehlung/Kenntnisnahme
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23.06.2025 - Stadtrat
Ö 7 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 043/25S
Beschluss Nr. 043/25S
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage unter Punkt 1. beigefügte Fortschreibung der Kita-Konzeption 2030 sowie die ebenfalls in der Anlage unter Punkt 6. beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und Gebühren für die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Schmalkalden.
Ferner beschließt der Stadtrat auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten (sogenannte Servicepauschalen) in der kalkulierten Höhe von 3,00 € je Kind und Betreuungstag zu verzichten.