Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Auszug - Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden
TOP: Ö 17 Beschluss:053/25S
Gremium: Stadtrat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:15
Raum: Rathaussaal
Ort:
BV 051/25 Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily

 

Um 20:36 Uhr betritt Herr Kaminski wieder den Rathaussaal.

Um 20:37 Uhr betritt Herr Amborn und verlässt Frau Dr. Blaschke den Saal.

 

Zum Sachverhalt dieser Beschlussvorlage gibt es keine Wortmeldung.

 


 

Beschluss Nr. 053/25S

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt:

 

  1.                Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gebilligt.
  2.                Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
  3.                Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.
  4.                Ort und Dauer der Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

Ja

Nein

Enthaltungen

Befangenheit

abwesend

11

6

4

-

1