Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 051/25  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Bätz, Emily
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
28.05.2025    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Energie      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.06.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Stadtrat Entscheidung
23.06.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (053/25S)  
Anlagen:
2025 -05_Vorentwurf-Bebauungsplan
2025-05_Anlage-7-Bestands-und-Konfliktplan
2025-05_Vorentwurf-Begründung-mit-Anlagen
Anlage 1 - Maßnahmenplan E1_E2
Anlage 2 - Maßnahmenplan E3
Anlage 3- Maßnahmenplan E4_E5
Anlage 4 - Maßnahmenplan E6
Anlage 5 - Maßnahmenplan E7
Anlage 6 - Maßnahmenplan E8

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt:

 

  1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gebilligt.
  2.    Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
  3.    Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.
  4.    Ort und Dauer der Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden wurde am 13.05.2024 vom Stadtrat gefasst (Beschluss-Nr.: 043/24S). Um den Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlichen zu können, fasst der Stadtrat einen Billigung- und Auslegungsbeschluss. Die Behörden werden von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2025 -05_Vorentwurf-Bebauungsplan (1660 KB)    
Anlage 2 2 2025-05_Anlage-7-Bestands-und-Konfliktplan (1297 KB)    
Anlage 3 3 2025-05_Vorentwurf-Begründung-mit-Anlagen (15666 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 1 - Maßnahmenplan E1_E2 (2687 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2 - Maßnahmenplan E3 (2593 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3- Maßnahmenplan E4_E5 (2388 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 4 - Maßnahmenplan E6 (2530 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 5 - Maßnahmenplan E7 (1820 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 6 - Maßnahmenplan E8 (2337 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   04.06.2025 11:35:03   Emily Bätz