|
Betreff: |
Bebauungsplan "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" hier: Billigung- und Auslegungsbeschluss |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Federführend: | 60/1 Bauververwaltung und Stadtentwicklung |
Bearbeiter/-in: | Bätz, Emily |
Beratungsfolge: |
|
 |  |  |  |
|
|
|
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Schmalkalden beschließt: - Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gebilligt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Mai 2025 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
- Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren.
- Ort und Dauer der Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung: Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen" der Stadt Schmalkalden wurde am 13.05.2024 vom Stadtrat gefasst (Beschluss-Nr.: 043/24S). Um den Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlichen zu können, fasst der Stadtrat einen Billigung- und Auslegungsbeschluss. Die Behörden werden von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB benachrichtigt und parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt.
|
|