Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden
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Frau Dr. Simon stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussfassung zur Satzung über die Erhebung der Kita-Gebühren heute zu vertagen. Die Beschlussfassung der Kita-Konzeption 2030 sieht sie unkritisch. Hintergrund ist, dass sie sich zunächst mit einem der Mietverträge beschäftigen und den zu zahlenden Mietzins durch den Rechnungsprüfungsausschuss überprüfen lassen möchte. Herr Kaminski appelliert daran, die Entscheidung heute zu treffen. Die Frage der Mietzahlungen betrifft das Objekt der Kita Aue-Knirpse und ist für die Gebührenhöhe nahezu irrelevant. Der Vertrag wurde vor mehr als 20 Jahren geschlossen, wie auch der Vertrag betreffend die Kita Grenzweg. Die Stadt bekundete vor etwa 5 Jahren, mit Zustimmung des Stadtrates, das Interesse, beide Objekte zu erwerben. Beim Objekt der Kita Grenzweg konnte der Erwerb umgesetzt und vollzogen werden. Das Objekt der Kita Aue-Knirpse ließ sich damals aus steuerlichen Gründen nicht erwerben. Frühestens in 2026 oder 2027 können diesbezüglich erneut dahingehende Verhandlungen mit dem Besitzer geführt werden. Eigentümerin ist die Stadt Schmalkalden. Herr Kaminski entnimmt dem Antrag von Frau Dr. Simon das Interesse an der Klärung, dass das Recht aus dem Erbbaurecht wieder an die Stadt Schmalkalden übergeht. Dann wären entsprechende Abschreibungen vorzunehmen (wie bei den anderen Einrichtungen in der Kalkulation dargestellt), sodass die Auswirkung auf die Kita-Gebührenhöhe nicht signifikant ist.
Herr Abicht fragt, ob bei Vertagung dieses TOPs der Haushalt noch ausgeglichen wäre. Dazu schildert der Bürgermeister, dass der geplante Haushaltsansatz in diesem Fall so nicht realisiert werden kann. Eventuell ist durch Mehreinnahmen in bestimmten Bereichen, die nicht eingeplant waren, eine Kompensation möglich. Davon rät Herr Kaminski jedoch ab, da – wie besprochen – alles dafür zu tun ist, den Haushalt zu konsolidieren, auch, um den Zuschussbedarf dauerhaft zu reduzieren. Herr Zimmermann ergänzt, dass der betroffene Umfang am Haushalt zumindest nicht so umfassend ist, dass ein Nachtragshaushalt notwendig wird. Die Verwaltung wäre aber aufgefordert, dies bei der Erarbeitung des Konsolidierungskonzeptes entsprechend zu berücksichtigen. Sie hätte somit eine Aufgabe mehr, um die fehlenden ca. 700.000 bis 800.000 € zu kompensieren.
Die stellvertretende Vorsitzende stellt den von Frau Dr. Simon gestellten Antrag zur Geschäftsordnung, die Beschlussfassung der Kita-Gebührensatzung heute zu vertagen, zur Abstimmung:
Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Bezüglich einer Verweisung der Überprüfung des Mietvertrages an den Rechnungsprüfungsausschuss erklärt der Bürgermeister, dass hierüber nicht abgestimmt werden muss, weil jeder Stadtrat das Recht hat, Mietverträge einzusehen. Sofern der Rechnungsprüfungsausschuss sich damit auseinandersetzen möchte, kann der Ausschussvorsitzende einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorsehen.
Der hauptamtliche Beigeordnete möchte sich zu Beginn der inhaltlichen Debatte zunächst bei allen Beteiligten (Stadträte, Träger oder Eltern) für die konstruktive Diskussion bedanken.
Herr Zimmermann führt aus, dass der Stadtrat heute nicht nur über die Kita-Gebühren, sondern auch über die Fortschreibung der Kita-Konzeption entscheidet. Die Konzeption enthält daher neben den demografischen Rahmendaten auch eine Vorstellung aller Einrichtungen inklusive deren pädagogischen Konzepten. Der Handlungsdruck ergibt sich jedoch aus dem Thema Demografie. In allen Einrichtungen im Stadtgebiet (7 städtische sowie 3 in freier Trägerschaft) wurden im Jahr 2018 insgesamt 975 Kinder betreut. Für 2030 werden etwa 700 bis 720 zu betreuende Kinder prognostiziert. Für das Kita-Jahr 2025/26 liegen 755 Anmeldungen vor. Diese erheblichen Rückgänge sind spürbar und führen zu einer freien Platzkapazität von 18 %, was, gemessen am Landesvergleich, momentan noch moderat ausfällt. Vor dem Hintergrund des demografischen Rahmens ist aber nicht von einer sinkenden, sondern eher noch steigenden freien Platzkapazität auszugehen. Ausdrücklich widerspricht Herr Zimmermann dem möglichen Eindruck, dass die Stadt ihre haushalterischen Probleme zu Lasten der Eltern lösen möchte. Die Prüfbehörden hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass der Refinanzierungsgrad (Anteil der Elternbeiträge am Gesamtaufwand) zu niedrig ist. Momentan liegt der Kostendeckungsgrad in der Mischkalkulation (Kinderkrippe und Kindergarten) bei 7 % – der Landesdurchschnitt liegt bei 20 %. Die Stadt hat sich dafür entschieden, die Gebühren nicht ausschließlich seitens der Verwaltung zu kalkulieren, sondern – aufgrund der gewissen Emotionalität in der Debatte und zur Vermeidung des Vorwurfs einer politischen Einflussnahme – diese von einem externen Gutachter ermitteln zu lassen. Die vollständige Gebührenkalkulation liegt den Stadträten vor und wird auszugsweise vom hauptamtlichen Beigeordneten am Monitor gezeigt und erläutert. Auf gesetzlicher Grundlage wurden im Betreuungspaket 2 (bis 9 Stunden) für 1 Kind maximal 752,74 € für die Betreuung in der Krippe und im Kindergarten 296,26 € als Elternbeitrag kalkuliert. Aus sozialen Gründen wurde eine Mischkalkulation (Kinderkrippe und Kindergarten) gewählt, um die Belastung der Eltern besser auszugleichen. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Beitragsfreiheit vom letzten Kita-Jahr ausgehend eingeführt wird, sinnvoll. Mit Beschluss der letzten großen Gebührenerhöhung für das Kita-Jahr 2015/16 konnte ein Kostendeckungsgrad von 15 bis 16 % erreicht werden – dem sich die Stadt nun erneut nähern möchte. Dieses Bestreben stellt die Ausgangslage der angesetzten Gebührenhöhen dar. Somit sind im Betreuungspaket 2 für 1 Kind in der Kinderkrippe nunmehr 205,00 € vorgesehen, im Kindergarten 195,00 €. Zweite wichtige Maßnahme ist die stufenweise Erhöhung, das heißt, die Belastung wird verteilt auf zwei Erhöhungsschritte: zum 01.08.2025 die soeben beispielhaft genannten Beiträge, die sich zum 01.08.2027 nochmals um jeweils 20,00 € erhöhen. Damit müssen die Eltern bis zum Zeitpunkt der Einführung des dritten beitragsfreien Kita-Jahres nur noch ein knappes halbes Jahr die Beiträge selbst finanzieren. Die Frage, ob die kalkulierten Gebühren mit Blick auf umliegende Kommunen angemessen sind, beantwortet Herr Zimmermann ebenfalls. Stand heute liegen in Meiningen und Bad Salzungen die Kita-Gebühren bereits auf dem Niveau der für Schmalkalden vorgeschlagenen Erhöhung. In beiden Kommunen werden jedoch zusätzlich sogenannte Verpflegungsentgelte erhoben (für die Vor-/Nachbereitung der Verpflegung oder die Entsorgung von Speiseresten). Diese wurden für Schmalkalden separat mit kalkuliert und belaufen sich bei Vollverpflegung auf 3,00 € pro Tag bzw. 60,00 € pro Monat, die eigentlich zu erheben wären (voll oder anteilig). Darauf verzichtet die Stadt Schmalkalden, um die Eltern nicht zusätzlich zu belasten, zumal eine steuerliche Geltendmachung der Verpflegungsentgelte nicht zulässig ist. Ein Kostendeckungsgrad von 7 % ist eigentlich nicht mehr verhältnismäßig, weil dies einer Quersubventionierung durch die Steuerzahler gleichkommt. Im Sinne des Solidarprinzips wird das auch künftig so sein, sodass selbst ein Kostendeckungsgrad von 15 %, gemessen am Zuschuss von Land oder Kommune, den kleinsten Teil der Einnahmen darstellt, was jedoch vertretbar ist. Die Eltern hatten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Elternbeirat der Kita in Springstille hat davon Gebrauch gemacht und im Wesentlichen eine positive Stellungnahme abgegeben, allerdings mit der Erwartungshaltung, dass weder an der Qualität noch an versprochenen investiven Maßnahmen gespart wird.
Herr Abicht dankt für die logische und transparente Erläuterung des Sachverhalts. Das Problem der AfD-Fraktion ist der rechtswidrig beschlossene Haushalt, der die Gebührenerhöhung berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung weder vorberaten noch vom Stadtrat bestätigt war, weshalb die Stadträte nicht vollumfänglich beurteilen konnten, ob sich die Stadt die relativ preiswerten Kita-Gebühren in dieser Form überhaupt leisten kann. Er kritisiert, dass die heutige Vorverlegung dieses TOPs lediglich den Grund hat, die Kita‑Gebühren bei der Beschlussfassung des Haushalts rechtskonform berücksichtigen zu können.
Herr Liebaug dankt zunächst dem verantwortlichen Fachamt für die nachvollziehbar ausgearbeitete und rechtzeitig zur Verfügung stehende Beschlussvorlage. Die CDU-Fraktion hatte in der Haushaltsdebatte dem Haushaltsentwurf zähneknirschend, aber in Verantwortung für die Stadt, zugestimmt – wohl wissend um die enthaltene Erhöhung der Kita-Gebühren. Dazu steht die Fraktion nach wir vor und wird die Gebührenerhöhung mittragen. Diese ist vertretbar. Letztendlich geht es jedoch nicht darum, Kosten der Haushaltskonsolidierung auf die Eltern abzuwälzen, zumal die Stadträte in der Folge die Aufgabe haben, zu klären, wie mit der freien Platzkapazität von 18 %, Tendenz steigend, im Sinne der Stadt Schmalkalden umzugehen ist und ob die alleinige kostenseitige Betrachtung ausreicht. Außerdem hat ihn – bei aller Notwendigkeit, die breite Öffentlichkeit zu informieren und „mitzunehmen“ – beschäftigt, ob eine frühzeitige Berichterstattung in der Presse nicht den Eindruck erweckt, dass die Entscheidungen des Stadtrates vorab feststehen. Der hauptamtliche Beigeordnete dankt für die Hinweise und merkt an, dass die Kita-Konzeption jährlich fortzuschreiben ist. Über attraktivitätssteigernde Maßnahmen bezüglich einer besseren Auslastung wird sich auszutauschen sein, beispielsweise vor dem Hintergrund des Wunsch- und Wahlrechts. Das Thema wird die Stadträte noch intensiv beschäftigen. Der Sozialausschuss hat sich daher vorgenommen, sich alle Kita-Einrichtungen anzuschauen, beispielsweise auch hinsichtlich des baulichen Zustands. Zur Berichterstattung schildert Herr Zimmermann, dass ihn die Fragen der Presse erreichten, die er entsprechend transparent und objektiv beantwortete. Seiner Ansicht nach wurde in dem daraus resultierenden Pressebericht deutlich, dass die Ausschüsse und der Stadtrat immer das letzte Wort haben.
Herr Danz legt dar, dass Herr Liebaug bereits die Hinweise für die Zukunft entsprechend ausformulierte. Er dankt dem Fachamt sowie dem Sozialausschuss für die konstruktive Vorbereitung und -beratung. Für ihn ist die Botschaft nach außen wichtig, dass sich die Stadt Schmalkalden immer bemüht, auch im Vergleich zu den Nachbarkommunen, sich letztendlich im Mittelfeld zu bewegen. Die finanzielle Kraft der Stadt kann nicht nur der Querfinanzierung der Kitas, sondern muss auch der Erfüllung weiterer Aufgaben dienen, sodass der vorliegende Gebührenvorschlag ein hervorragender Kompromiss ist.
Herr Kaiser teilt die Kritik an der vorzeitigen Berichterstattung in der Presse ausdrücklich nicht. Solche wichtigen vom Stadtrat zu treffenden Entscheidungen können durchaus vorher öffentlich bekannt sein und diskutiert werden. Als positiv merkt er an, dass der Sachverhalt sowohl mit den Elternvertretern als auch den freien Träger vorab kommuniziert wurde. Unter sozialen Gesichtspunkten sind die beiden beitragsfreien Kita-Jahre sowie ab 2028 das dritte beitragsfreie Kita-Jahr hervorzuheben. Niedrige Kita-Beiträge führen demzufolge dazu, dass deren Übernahme durch das Land ebenso gering ausfallen würde und der städtische Zuschussbedarf höher wäre. Weiterhin befürwortet Herr Kaiser, dass die Schließung von Kitas nicht zur Debatte steht, insbesondere mit Blick auf die Ortsteile. Hinsichtlich der nochmaligen Gebührenerhöhung zum 01.08.2027 weist Herr Kaiser darauf hin, diese dann nicht automatisch zu übernehmen, sondern nochmals kritisch zu überprüfen, vor dem Hintergrund der tatsächlichen Auslastung und gegebenenfalls weiterer Faktoren, die heute noch gar nicht absehbar sind. Die Fraktion Linke/Grüne wird der Beschlussvorlage zustimmen.
Die AfD-Fraktion wird ihre Zustimmung nicht geben, so Herr Abicht, um den in der jetzigen Zeit bereits belasteten jungen Familien keine weitere Belastung zuzumuten, zumal sich die Stadt gleichzeitig den Stadion-Neubau leistet.
Herr Danz stellt klar, dass das eine (Kitas) mit dem anderen (Stadion-Neubau) nichts zu tun hat.
Frau Dr. Simon kann ihre Zustimmung ebenfalls nicht erteilen, da sie zunächst die Verträge überprüfen möchte, auch im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit. Die freien Träger zahlen keine Miete, während die Stadt für die Kita Aue-Knirpse monatlich 20.000 € aufbringen muss, trotz dem die Betriebskosten usw. erstattet werden. Der Bürgermeister entgegnet, dass sich die Verwaltung sehr wohl Gedanken darüber macht, wie rechtliche Beziehungen herzustellen sind und ob alternative Varianten in Frage kommen. Erstens müssten freie Träger bei zu zahlenden Mieten, um weiterhin kostendeckend zu arbeiten, über die in den städtischen Kitas erhobenen Kita-Gebühren hinausgehend Gebühren erheben. Daher empfiehlt er, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Abrechnungen mit den freien Trägern überprüft. Mit zusätzlich anfallenden Kosten geht die aktuelle Kalkulation nicht mehr auf. Zweitens gilt Gleiches für den Mietvertrag für die Kita Aue, der vor mehr als 20 Jahren auf Beschluss des Stadtrates geschlossen wurde. Damals hat der Besitzer die gesamte Einrichtung komplett saniert, z.B. Barrierefreiheit oder den Anbau hergestellt. Durch die monatliche Mietzahlung trägt die Stadt diese Last, die sie als Eigentümerin ansonsten damals in Gänze hätte aufbringen müssen. Alternative wäre, den Mietvertrag zu kündigen, wobei sich die Stadt überlegen muss, wo sie dann die Kinder unterbringt. Das Thema ist komplex und wurde vor 5 Jahren intensiv diskutiert. Das Ergebnis sowie die Perspektive hatte Herr Kaminski zu Beginn dieses TOPs mitgeteilt. Auf Nachfrage von Frau Dr. Simon erläutert der Bürgermeister, dass Mietkostenzuschüsse benachbarter Kommunen an deren freie Träger im Ergebnis ebenfalls zur Übernahme der Kosten durch die Kommune führen. Herr Zimmermann weist aus der Vorberatung im Sozialausschuss ergänzend darauf hin, dass die mit den freien Trägern existierenden Verträge laufend verhandelt wurden und werden, in Einbindung des Sozialausschusses. Die städtische Gebührenkalkulation regelt für die freien Träger lediglich eine gesetzlich einzuhaltende Untergrenze, die sie nicht unterschreiten dürfen. Unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat heute zustimmt, beabsichtigen die freien Träger, ihre Gebühren gleichlautend anzupassen. Auch mögliche Alternativen zum Mietvertrag – die mit Ausgaben an anderer Stelle verbunden sind – werden zu gegebener Zeit in den Ausschüssen diskutiert. Heute ist auf Grundlage der derzeit geltenden Rahmenbedingungen über die Kita-Gebühren zu entscheiden.
Beschluss Nr. 043/25S
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