Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 037/25  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Kita-Konzeption 2030 sowie Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und Gebühren für die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Schmalkalden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:10/4 Soziales und Sport Bearbeiter/-in: Standau, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport Vorberatung
14.05.2025    erweiterte Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport (erweitert um den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ältestenrat)      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.06.2025 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport Vorberatung
17.06.2025    Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Sport      
Stadtrat Entscheidung
23.06.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (043/25S)  
Anlagen:
1. KITA Konzeption SM 2030
5. Gebührensatzung mit Darstellung der Änderungen
6. Gebührensatzung Entwurf

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat beschließt die in der Anlage unter Punkt 1. beigefügte Fortschreibung der Kita-Konzeption 2030 sowie die ebenfalls in der Anlage unter Punkt 6. beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und Gebühren für die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt Schmalkalden.

 

  1. Ferner beschließt der Stadtrat auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten (sogenannte Servicepauschalen) in der kalkulierten Höhe von 3,00 € je Kind und Betreuungstag zu verzichten.

 


Begründung:

 

  1. Wie bekannt, ist die Kita-Konzeption gemäß ThürKigaG jährlich fortzuschreiben. Aufgrund der demographischen Entwicklungen und der finanziellen Auswirkungen im Kita-Bereich, wurde die Fortschreibung der Konzeption mit Ausblick bis zum Jahr 2030 um weiteren Themen ergänzt/erweitert. So wird in der vorliegenden Kita-Konzeption auf die Qualität der Kindertagesstätten im Rahmen eines Selbstportraits eingegangen, aber auch die demographischen Entwicklungen sowohl in Thüringen als auch in Schmalkalden dargestellt. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Kita-Konzeption bildet die Finanzierung unter der Ziffer III. Zahlen, Fakten, Statistiken ab. Neben der Anzahl notwendiger Kita-Plätze im kommenden Kita-Jahr, werden die Zuschussbedarfe der Kommune und damit die Finanzierungsanteile zwischen Land-Kommune-Eltern aufgezeigt. Nicht zuletzt beinhaltet die Konzeption auch eine chronologische Entwicklung der Elternbeiträge der letzten 10 Jahre.

Im Ergebnis der o.g. Fortschreibung ist festzustellen, dass bei gleichbleibend hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung und steigender Betriebskosten dringender Handlungsbedarf der Kommune besteht. Insbesondere ist der Kostendeckungsgrad bei der Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Kita-Betreuung (2024 mit 7%) an den Durchschnitt des Landes Thüringen (derzeit ca. 20%) anzupassen.

 

Mit dem Vorschlag der Verwaltung zur Anhebung der Kita-Gebühren wurden die Grundsätze der sozial verträglichen Staffelung und Angemessenheit berücksichtigt. Des Weiteren wurde mit der Anhebung der Kita-Gebühren ab 01.08.2027 als 2. Stufe, die Einführung des 3. beitragsfreien Kita-Jahres einkalkuliert, so dass davon auszugehen ist, dass für die Eltern keine finanzielle Mehrbelastung im Vergleich zur aktuellen Höhe der Kita-Gebühren zu erwarten ist.

Die Erhöhung der Kita-Gebühren entsprechend des Vorschlages der Stadt führt im Ergebnis zur Senkung des Zuschussbedarfes der Kommune für alle Einrichtungen (kommunale als auch freie Träger) i.H.v. ca. 1,5 Millionen pro Jahr und einer Steigerung des Kostendeckungsgrades von derzeit 7% auf 14 % ab 01.08.2025 und auf 16% ab 01.08.2027.

Mit der Differenzierung der Ganztagsbetreuung in verschiedene Betreuungszeiten, wird den Vorgaben des ThürKigaG Rechnung getragen. In Folge dessen, kann Kita-Leitung entsprechend der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten mit den Eltern, eine differenzierte Personalbedarfsplanung erstellen und den Dienstplan der Kita entsprechend anpassen (Effizienz).

 

  1. Gemäß § 29 Abs. 3 ThürKigaG sind die Kosten der Verpflegung zum einen gesondert zu ermitteln und zum anderen in Rechnung zu stellen. Dies beinhaltet alle Kosten die mit der Vor-, Zu- und Nachbereitung des Essens und der Mahlzeiten in Verbindung stehen. Mit der vorliegenden Kalkulation der Verpflegungsentgelte wird den gesetzlichen Vorgaben gemäß ThürKigaG entsprochen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung kann die Stadt allerdings über die Erhebung der kalkulierten Verpflegungsentgelte mittels Stadtratsbeschluss selbst entscheiden. Im Falle einer Erhebung durch die Stadt, müssten die Eltern je Kind und Monat ca. 60,00 € (3,00 € x 20 Tage) zusätzlich zum derzeitigen Essengeld des Caterers ein Verpflegungsentgelt (Servicepauschale) zahlen, welches im Vergleich zum Elternbeitrag steuerlich nicht geltend gemacht werden kann.

 

Dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Sport wurde im Rahmen einer erweiterten Sitzung um den Haupt- und Finanzausschuss sowie Ältestenrat am 14.05.2025 die Kita-Konzeption 2030 präsentiert sowie die Ergebnisse der Kalkulation der Kita-Gebühren und Verpflegungsentgelte durch den externen Dienstleister B & P informiert. 

 

Gemäß § 12 ThürKigaG wurden ebenfalls die Elternbeiräte der kommunalen Einrichtungen am 15.05.2025 über die Kita-Konzeption 2030 sowie die Ergebnisse der Kalkulation der Kita-Gebühren und Verpflegungsentgelte informiert und angehört. Sie haben die Möglichkeit erhalten, bis zur abschließenden Entscheidung eine Stellungnahme abzugeben.

 

Eine Empfehlung des Fachausschusses Soziales, Bildung und Sport wird es in seiner Sitzung am 17.06.2025 geben. Vorbehaltlich dessen, war in der Sitzung am 14.05.2025 bereits dahingehend ein Konsens erkennbar, dass Handlungsbedarf in Bezug auf die Kita-Gebühren aus finanziellen Gründen besteht.

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme
in Höhe von:

HHSt:

Ausgabe
in Höhe von:

HHSt:

siehe Begründung

 

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Anlagen:

1. Kita-Konzeption 2030 der Stadt Schmalkalden

2. Kalkulation der Elternbeiträge sowie Verpflegungsentgelte für Kindereinrichtungen der Stadt Schmalkalden 

    des externen Dienstleisters B & P

3. Erläuterungsbericht zur o.g. Kalkulation des externen Dienstleisters B & P

4. Präsentation der o.g. Kalkulation und deren Ergebnisse des externen Dienstleisters B & P

5. Satzung über die Erhebung von Gebührenr die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler

    Trägerschaft und Gebühren für die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt

    Schmalkalden (Änderungen sind gestrichen bzw. in roter Schrift dargestellt)

6. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler

    Trägerschaft und Gebühren für die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Stadt

    Schmalkalden

7. Stellungnahme der Eltern der Kita Stiller Zwerge

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. KITA Konzeption SM 2030 (6547 KB)    
Anlage 2 5 5. Gebührensatzung mit Darstellung der Änderungen (136 KB)    
Anlage 6 6 6. Gebührensatzung Entwurf (124 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   20.06.2025 08:15:32   Michaela Dehler