Bürgerinfo - Stadt Schmalkalden

Vorlage - BV 030/25-1  

 
 
Betreff: Haushalt der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2025
Hier: Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BV 030/25
Federführend:20/1 Allgemeine Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Tischer, Kornelia
Beratungsfolge:
Stadtrat Entscheidung
23.06.2025 
Sitzung des Stadtrates der Stadt Schmalkalden   (045/25S)  

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.)

Der Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2025, Beschluss Nummer 032/25S, wird aufgehoben.

 

2.)

Für das Haushaltsjahr 2025 wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.600.000,00 € beschlossen.

 

3.)

Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, Kreditkonditionen von verschiedenen Kreditinstituten einzuholen und den entsprechenden Kredit aufzunehmen.

 

4.)

Die Entscheidungen unter den Punkten 2.) und 3.) stehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2025 vom Stadtrat beschlossen und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird sowie entsprechende Rechtskraft erlangt.

 

 


Begründung:

 

Im Haushaltsplan der Stadt Schmalkalden für das Haushaltsjahr 2025 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.600.000,00 € vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt Schmalkalden darauf angewiesen ist, die Kreditermächtigung von 1.600.000,00 € in voller Höhe auszuschöpfen.

 

Die Stadtverwaltung wird hinsichtlich der Aufnahme des Darlehens zu gegebener Zeit Konditionen bei verschiedenen Kreditinstituten einholen.

 

Die Banken halten sich an die im Zuge der Angebotseinholung angegebenen Konditionen nur eine kurze Zeit von meist maximal einem Tag gebunden. Zudem verlangen einige Banken im Hinblick auf den Abschluss des Kreditvertrages trotz der vom Stadtrat beschlossenen und seitens der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Haushaltssatzung zusätzlich einen nochmaligen Beschluss des Stadtrates über die Aufnahme des Kredites. Aus diesem Grund macht sich eine dementsprechende Beschlussfassung des Stadtrates hinsichtlich der Kreditaufnahme erforderlich.

 

Der Beschluss über die Kreditaufnahme in Höhe von 1.600.000,00 € und die damit verbundene Vergabe des Kredites stehen unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2025 vom Stadtrat beschlossen und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird sowie entsprechende Rechtskraft erlangt.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 19.05.2025 unter der Beschlussnummer 032/25S die Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.600.000,00 € beschlossen.

 

Wie in der Begründung zur Beschlussvorlage Nummer BV 029/25-1 bereits dargelegt, muss die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nebst Anlagen aufgrund fehlender Unterlagen/Anlagen erneut beschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss zur Aufnahme des Kredites für das Haushaltsjahr 2025 mit der Beschlussnummer 032/25S vom 19.05.2025 aufzuheben und die vorgenannte Kreditaufnahme ist nach dem Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nebst Anlagen erneut zu beschließen.

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

Einnahme:

       in Höhe von: 1.600.000,00 €

       HHSt: 9100.3770

 

Ausgabe:

       in Höhe von:

       HHSt:

siehe Begründung

 

mmerer

 


 

Anlagen

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
Aktueller Stand   17.06.2025 11:15:09   Volkmar Werner